Hotelbewertungen
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Hotelbewertungen, Bewertungen, Google-BewertungOnline-Reputation im Gastgewerbe aufrechterhalten
Ob bei Google, Booking.com, HolidayCheck oder Tripadvisor – Hotelbewertungen gehören heute zu den wichtigsten Entscheidungskriterien für Reisende. Eine einzige schlechte Bewertung kann potenzielle Gäste abschrecken und erhebliche Auswirkungen auf Buchungen und Umsatz haben. Dabei ist nicht jede Kritik gerechtfertigt – und nicht jede Bewertung zulässig.
Doch welche Rechte haben Hoteliers? Wann dürfen Bewertungen gelöscht werden? Und wie kann man die eigene Online-Reputation gezielt schützen?

seit 2024
Die Macht von Bewertungen – Chance und Risiko zugleich
Eine gute Online-Reputation wirkt wie ein digitales Aushängeschild: Sie signalisiert Qualität, Kundenorientierung und Vertrauen. Positive Bewertungen steigern die Sichtbarkeit bei Suchmaschinen und beeinflussen das Buchungsverhalten direkt.
Gleichzeitig sind Bewertungen ein sensibles Thema. Negative oder gar falsche Rezensionen wirken öffentlich – rund um die Uhr, weltweit sichtbar. Besonders ärgerlich wird es, wenn Bewertungen aus der Luft gegriffen, beleidigend oder schlichtweg unwahr sind. In diesen Fällen geht es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern um den Schutz der eigenen Rechte.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Grundsätzlich sind Bewertungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Kritik ist also zulässig, solange sie sachlich bleibt und auf eigenen Erfahrungen basiert. Grenzen sind jedoch dann erreicht, wenn Bewertungen:
- tatsächlich falsch sind, etwa wenn behauptet wird, ein Zimmer sei verdreckt gewesen, obwohl der Gast nie vor Ort war.
- keine echte Erfahrung wiedergeben wird, etwa bei Fake-Bewertungen von Mitbewerbern.
- beleidigend, herabwürdigend oder persönlich angreifend formuliert sind.
- verleumderische Inhalte enthalten, z. B. Unterstellungen strafrechtlicher Relevanz.
- automatisiert oder massenhaft erstellt wurden (z. B. durch Bots oder gekaufte Bewertungen).
- gegen Plattformrichtlinien verstoßen, z. B. Werbung, unzulässige Links oder irreführende Inhalte.
In solchen Fällen ist eine Löschung in vielen Fällen rechtlich durchsetzbar – vorausgesetzt, die Bewertung wird richtig geprüft und rechtlich fundiert beanstandet.
Wie funktioniert die Löschung von Bewertungen?
Der erste Schritt ist die Meldung der Bewertung bei der jeweiligen Plattform. Viele Anbieter – etwa Google, Booking oder Tripadvisor – bieten standardisierte Meldeformulare, über die unzulässige Inhalte beanstandet werden können.
Dabei ist es entscheidend, die Löschanfrage juristisch nachvollziehbar zu begründen und mit den entsprechenden Urteilen und Gesetzen zu belegen. Ein bloßer Hinweis auf „unfaire Bewertung" reicht in der Regel nicht aus – Plattformen prüfen nur, ob rechtliche oder interne Richtlinien verletzt wurden. Meist hat man auch nur einen Versuch, um die Löschung so zu erreichen.
Wenn die Plattform nicht reagiert oder die Bewertung nicht entfernt wird, gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten – gegen die Plattform oder gegen die Bewertenden selbst (sofern mit Namen und Anschrift bekannt).
Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Bewertungen löschen zu lassen, ist selten ein Selbstläufer. Plattformen zeigen sich bei Löschungen oft zurückhaltend, und rechtliche Argumente müssen präzise formuliert werden. Falsch oder zu emotional begründete Beschwerden können scheitern oder sogar gegenteilige Effekte auslösen.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
- Die Bewertung rechtlich einordnen (Meinungsäußerung oder falsche Tatsachenbehauptung).
- Die Plattform oder Rezensent:innen zur Löschung auffordern.
- Bei Bedarf Gegendarstellungen formulieren oder gerichtliche Schritte einleiten.
- Schadensersatz prüfen, wenn durch rechtswidrige Bewertungen nachweislich Umsatzverluste entstanden sind.
Wie die advomare Kanzlei Sie unterstützt
Die advomare Rechtsanwaltskanzlei ist auf IT-Recht, Medienrecht und Reputationsschutz spezialisiert – wir haben schon einige Mandant:innen in der Hotellerie, Gastronomie und Dienstleistungsbranche vertreten.
Unser Leistungsangebot:
- Kostenfreie Ersteinschätzung der Bewertung
- Rechtssichere Prüfung und Argumentation gegenüber Plattformen
- Kommunikation mit Google, Tripadvisor & Co.
- Abmahnung von Verfasser:innen unzulässiger Bewertungen
- Begleitung bei gerichtlichen Verfahren
- Beratung zur Reputationsstrategie und Krisenkommunikation
Auch wenn Bewertungen berechtigt sind, kann es sinnvoll sein, professionell zu reagieren – etwa durch sachliche Stellungnahmen oder eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Außenwirkung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Fazit
Der Umgang mit Hotelbewertungen erfordert Fingerspitzengefühl – rechtlich wie strategisch. Während positive Bewertungen Vertrauen schaffen, können rechtswidrige oder rufschädigende Inhalte das Geschäft ernsthaft gefährden.
Hoteliers müssen solche Bewertungen nicht einfach hinnehmen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung lassen sich viele Inhalte erfolgreich entfernen – und die eigene Online-Reputation langfristig sichern.
advomare steht Ihnen dabei als starker Partner zur Seite – erfahren, effizient und auf Augenhöhe.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
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Telefon: +49 381 36768101
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