Impressum - So schützen Sie sich vor Abmahnungen

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Impressum, Impressumspflicht, Teledienst, Mediendienst
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Nachdem zum 01.01.2002 das Teledienstegesetz geändert wurde undhohe Anforderungen an die Information für Anbieter gestelltwurden, haben die Länder es nun geschafft, diese Verschärfungauch in den Mediendienste Staatsvertrag (MDStV) einzuarbeiten.

Der neue Mediendienste Staatsvertrag gilt seit 01.07.2002. Wichtig für Betreiber entsprechender Internetangebote ist die Informationspflicht, bei der Sie zahlreiche Angaben zum Unternehmenbzw. Betreiber gut sichtbar auf der Internetseite anbringenmüssen.

Davon betroffen ist, wer bei seinem Internetangebot die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheitin den Vordergrund stellt. Damit sind unter anderem die Internetpräsenzen der Zeitungen und Zeitschriften bzw. eZines gemeint, aber auch Internetportale und Verzeichnisdienste könnendarunter fallen. Hier tritt immer ein Individuum einem allgemeinen Angebot gegenüber, das sich so in seiner Form an alleInteressierten wendet, ohne auf Individuen einzugehen.

Die Angaben, die nun im Impressum von Mediendiensteanbieterngemacht und leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden müssen, finden sich in § 10 Abs.1 MDStV. Es sei jedem Anbieter dringend geraten, sich den neuen Mediendienstestaatsvertrag anzuschauen und sein Angebotdaraufhin zu prüfen, ob es den neuen Anforderungen entspricht.

Wie im Teledienstegesetz, so finden sich auch im MDStV Bußgeldvorschriften. Schon einfache Verletzungen der Norm, etwa fehlende oder falsche Angaben bei der Anbieteranschrift, der weiteren Informationen oder der journalistisch Verantwortlichen, können mit Geldbußen bis zu EURO 50.000,- geahndet werden. Aber nicht nur das: Es könnten wieder einige auf die Ideekommen und Konkurrenten, die die Vorgaben der Norm nicht erfüllen, kostenpflichtig abmahnen. Mit neuen Abmahnwellen istdurchaus zu rechnen.

Vertiefende Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen unter: domain-recht.de und united-domains.de