Impressumspflicht: Ist die Angabe einer Telefonnummer zwingend erforderlich?
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Telefonnummer, Impressum, Webseite, Pflicht, KontaktaufnahmeGehört die Telefonnummer ins Impressum von Webseiten?
In der digitalen Welt ist das Impressum ein wichtiger Bestandteil jeder Webseite. Es dient der Transparenz und ermöglicht es Nutzern, den Betreiber der Webseite zu identifizieren. Doch welche Informationen müssen zwingend im Impressum angegeben werden? Ist die Angabe einer Telefonnummer Pflicht?
Was sagt das Gesetz?
Laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen Webseitenbetreiber in Deutschland ein Impressum bereitstellen, das bestimmte Mindestinformationen enthält. Dazu gehören der Name und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind. Bei juristischen Personen muss zusätzlich der Vertretungsberechtigte genannt werden.
Ist eine Telefonnummer Pflicht?
Die Angabe einer Telefonnummer ist nicht explizit im TMG gefordert. Allerdings verlangt das Gesetz eine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation". Dies kann durch die Angabe einer E-Mail-Adresse erfüllt werden. Ob zusätzlich eine Telefonnummer angegeben werden muss, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was empfehlen Experten?
Viele Rechtsexperten raten dazu, im Impressum eine Telefonnummer anzugeben. So kann eine schnelle und unmittelbare Kommunikation gewährleistet werden. Zudem kann die Angabe einer Telefonnummer das Vertrauen der Nutzer in die Webseite stärken.
Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum zwar nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben ist, aber dennoch empfehlenswert sein kann. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Gehen Sie dazu auf Frag-einen-Anwalt.de und erhalten Sie schbnell und unkompliziert Hilfe.