Kein Anspruch nach Fake-Anmeldung auf eBay
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, eBay, Fake-Anmeldung, Anmeldung, Kaufvertrag, Falschangabe, falsche DatenGericht: Anmeldungen mit falschen Daten begründen keinen gültigen Kaufvertrag
Wer sich auf eBay mit falschen Daten anmeldet, hat keinen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags. Das Amtsgericht Kerpen lehnte die Klage eines eBay-Nutzers ab, der sich mit falschem Namen und falscher Adresse auf der Auktionsplattform angemeldet und dann vom Vertragspartner Erfüllung verlangt hatte.
Die Argumentation des Gerichts: Wer fingierte Daten bei der Anmeldung verwendet, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von eBay und kann daher keinen gültigen Kaufvertrag schließen. Auch die Tatsache, dass der Fake-Account 100% positive Bewertungen hatte, stimmte das Gericht nicht um.
Es liege nahe, dass die gefälschte Registrierung zum Einsatz kommen soll, um sich bei Unstimmigkeiten mit Vertragspartnern hinter der falschen Identität zu verstecken. Das Gericht zog sogar den Straftatbestand "Fälschung beweiserheblicher Daten" in Betracht.
Az.: 104 C 106/14
Meines Erachtens liegt hier offensichtlich ein sog. "Geschäft für den, den es angeht" vor.