Kündigungsbutton trotz Einmalzahlung nötig

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BGH zum Dauerschuldverhältnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Unternehmen, die Verbrauchern Verträge über wiederkehrende Leistungen im Internet anbieten, eine Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton) auf ihrer Webseite bereitstellen müssen. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher nur eine einmalige Zahlung leistet und der Vertrag nach einer bestimmten Laufzeit automatisch endet.

Hintergrund

  • Unternehmen: Ein Versandhandel bot das Vorteilsprogramm "OTTO UP Plus" an.
  • Angebot: Gegen eine einmalige Zahlung von 9,90 € erhielten Kunden für ein Jahr Vorteile wie kostenlose Lieferungen und doppelte Bonuspunkte.
  • Streitpunkt: Auf der Webseite des Unternehmens gab es keinen Kündigungsbutton, über den Kunden das Programm vor Ablauf kündigen konnten.
  • Kläger: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte, dass das Fehlen des Kündigungsbuttons gegen § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstößt.

Entscheidung des Gerichts

Der BGH urteilte zugunsten des Klägers mit folgender Begründung:

Olaf Tank
Partner
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Rechtsanwalt
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40213 Düsseldorf
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E-Mail:
Inkasso, Nachbarschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Preis: 200 €
Antwortet: ∅ 2 Std. Stunden
  1. Dauerschuldverhältnis:

    • Der Vertrag über "OTTO UP Plus" ist ein Dauerschuldverhältnis, da das Unternehmen über die Vertragslaufzeit hinweg fortlaufende Leistungen erbringt.
    • Dass der Verbraucher nur einmalig zahlt und der Vertrag automatisch endet, ändert nichts an dieser Einstufung.
  2. Anwendung von § 312k BGB:

    • § 312k BGB verpflichtet Unternehmer, bei Online-Verträgen über Dauerschuldverhältnisse eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen.
    • Ziel ist es, Verbrauchern die Kündigung solcher Verträge zu erleichtern und sie vor möglichen "Kostenfallen" zu schützen.
  3. Schutz des Verbrauchers:

    • Auch bei einmaliger Zahlung kann es für Verbraucher nachteilig sein, wenn sie einen Vertrag nicht einfach kündigen können.
    • Eine erschwerte Kündigung kann dazu führen, dass Verbraucher länger an Verträge gebunden bleiben als gewünscht.

Konsequenzen

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verbraucher ihre Verträge über eine klare und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche auf der Webseite kündigen können.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag automatisch endet oder der Verbraucher nur einmalig zahlt.
  • Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz im Online-Handel und betont die Verpflichtung von Unternehmen, Kündigungen nicht unnötig zu erschweren.

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