Leiden Sie als Fleischerei unter negativen Google-Bewertungen? Wir helfen Ihnen bei der Löschung!
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Fleischerei, Google, Bewertung, löschen, AnwaltSeit vielen Jahren widme ich mich in meiner anwaltlichen Tätigkeit intensiv der Entfernung unberechtigter negativer Google-Bewertungen sowie Rezensionen auf Google Maps. Unter meinen Klienten befinden sich auch Fleischereien und ihre Inhaber. Fleischereibetriebe verzeichnen in der Regel einen stetigen Zustrom von Kunden, die täglich bedient werden, und dies birgt ein beträchtliches Potenzial sowohl für positive als auch für negative Google-Bewertungen.
1. Recht der Fleischereien zur Löschung falscher Google-Bewertungen
Störende Rezensionen auf Google Maps, denen Fleischereien in ihrem Geschäftsumfeld ausgesetzt sind, stammen aus unterschiedlichen Quellen. Ein bedeutender Teil der Bewertungen, auf die ich in meinen Beratungsgesprächen stoße, ist juristisch nicht haltbar und kann daher entfernt werden.

seit 2008
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Häufig kommen Anfragen von Fleischereien oder ihren Inhabern, wenn die Verfasser der Bewertungen nicht identifiziert werden können. Dies kann auf anonym abgegebene Bewertungen oder darauf zurückzuführen sein, dass der Name des Verfassers nicht in den Kundendaten der Fleischerei auftaucht. In solchen Fällen sprechen wir von sogenannten Scheinbewertungen oder Fake-Rezensionen.
Die Quelle solcher unzutreffenden Rezensionen kann oft nur vermutet werden. In einigen Fällen können derartige Bewertungen auf Konkurrenten, Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückgeführt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gruppen grundsätzlich nicht auf Google bewerten dürfen, sondern nur Kunden oder Verfasser mit nachweislichem geschäftlichem Kontakt.
Eine erfreuliche Nachricht:
Fleischereien müssen solche falschen Bewertungen nicht hinnehmen!
Zum Glück gibt es bereits eine Fülle von Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Hier finden Sie einen Artikel von mir, der einige der bedeutendsten Urteile zu dieser Thematik zusammenfasst:
2. Sind Sie als Fleischerei von negativen Scheinbewertungen betroffen?
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Beseitigung Ihrer negativen Google-Bewertungen zu helfen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen auf Google kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.
Auch wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, eine solche Bewertung eigenständig zu entfernen, besteht durch eine entsprechende fachkundige Argumentation oft die Möglichkeit, die unerwünschte negative Bewertung doch noch löschen zu lassen.
3. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!
Sie können uns gerne für eine unverbindliche und kostenlose Erstkonsultation kontaktieren (0471/483 99 88 – 0), in der wir gemeinsam mit Ihnen besprechen können, ob auch in Ihrem Fall die Chance besteht, negative Google-Bewertungen entfernen zu lassen.
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de erreichen.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem erschwinglichen Festpreis an (im Paket ab 48,- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer oder ungerechtfertigter Google-Bewertung).
4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!
Verfügen Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung? Das ist großartig, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Versicherung sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall übernehmen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, damit wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Unterstützung in Ihrem Fall abdecken kann.
Sind Sie als Fleischerei mit ungerechtfertigten Rezensionen auf Google Maps konfrontiert und möchten diese dringend entfernen lassen?
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Webseite zu besuchen, um weitere Informationen zum Thema Löschung negativer Google-Bewertungen zu erhalten:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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