Löschung von negativen Google Bewertungen (bei unzutreffender Behauptung eines Produktmangels)

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Negative Google Bewertung erhalten? Wir helfen!

Google ist unstreitig mit sehr großem Abstand die am häufigsten genutzte Suchmaschine weltweit und wird bereits als Synonym der Internetsuche verwendet. Mit einem Google MyBuisness Profil bietet Google den Unternehmern die Möglichkeit an, von Googles Reichweite zu profitieren und dadurch Kunden zu gewinnen. Die Kunden können ihre Zufriedenheit und Erfahrungen mit einer Google Bewertung widerspiegeln. Laut Statistiken vertrauen rund 85% der Google-Nutzer auf Google Bewertungen und Empfehlungen! Angesammelte positive Bewertungen geben dem Google-Algorithmus das Signal, dass ein Unternehmen oft besucht wird und bei den Kunden beliebt ist. Dadurch steigt das Google-Ranking und somit die eigene Reichweite.

Negative Google Bewertungen schaden dem Unternehmen, der Reichweite und sogar den Mitarbeitern. Doch nicht jede negative Google Bewertung ist berechtigt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Sind Sie auch von negativen Google Bewertungen betroffen und wissen nicht, was Sie dagegen tun können? Mit unserer neuen Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen" zeigen wir Ihnen die verschiedenen Situationen, an denen die deutschen Gerichte der Löschung der Google Bewertungen zugesagt haben.

Urteil des Oberlandesgericht München aus 2014

Wenn in einigen Ihrer negativen Google Bewertungen Ihre Produkte unwahr, unzutreffend beschrieben oder mit Absicht schlecht gemacht werden, dann ist die Entscheidung die Lösung für Ihr Problem!

Der Kläger erhielt über die Online-Marktplattform eBay die folgende negative Bewertung:

 

Betroffen war ein Artikel des Klägers, der eine Halterung für Bimini mit Schnellverschluss verkaufte. Da der Kläger den Bewertenden kannte, sprach er zunächst eine eigene Unterlassungsaufforderung aus. Da diese erfolglos verblieb, beauftragte der Kläger einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner außergerichtlichen Interessen. Auch die anwaltliche Abmahnung blieb fruchtlos, wodurch der Kläger zur Klage gegriffen hat.

Nach über einem Jahr gerichtlicher Auseinandersetzung hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.10.2014, Aktenzeichen: 18 U 1022/14 entschieden, dass die negative Bewertung einen unzutreffenden Eindruck eines Produktmangels erweckt und daher zu entfernen und unterlassen sei. Hierbei konnte der dortige Beklagte nicht nachweisen, dass solch ein Mangel tatsächlich vorlag.

Dieses Urteil lässt sich auf alle negativen Bewertungen projizieren, auch auf Ihre negativen Google Bewertungen!

Negative Google Bewertung erhalten? Das zeigt unsere Praxis

Wir sind spezialisiert auf die Löschung von negativen Google Bewertungen und haben bereits Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die von negativen Google Bewertungen aufgrund von angeblichen Produktmängel betroffen waren. Im Gegensatz zu dem oberen Fall musste keiner unserer Mandanten zur anwaltlichen Abmahnung oder sogar zur Klage zurückgreifen, sondern konnten mit unserer Hilfe die negativen Google Bewertungen schnell, preiswert und professionell entfernen lassen.

Warum nicht selbst löschen?

Von einer Löschung aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird grundsätzlich aus den folgenden Gründen ab:

Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.

Mit der falschen Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertung ablehnen.

Angeblich auf die Löschung von negativen Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen zu beantragen.

Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf die Löschung von negativen Bewertungen nur durch einen Rechtsanwalt ausgeführt werden (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.

 

Hierbei unterstützen wir Sie gerne zum günstigen Festpreis (ab 78.- € zzgl. MwSt. je eingereichter/beanstandeter Bewertung).

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Bewertungen auf Google erfolgreich löschen lassen können.

Das Team der Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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