Mein Unternehmen wurde negativ bewertet!
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Bewertung, Google-Bewertung, Reputationsmanagement, Google, negativWie wehre ich mich rechtlich?
Ob auf Google, Trustpilot oder kununu – Bewertungen im Internet haben großen Einfluss auf den Ruf und wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Umso ärgerlicher ist es, wenn dort negative Kommentare auftauchen, die nicht der Wahrheit entsprechen und vielleicht sogar bewusst schädigen sollen. Doch was ist erlaubt, was nicht – und wie kann man sich als Unternehmen effektiv wehren und wann muss man die negativen Bewertungen akzeptieren?
Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?
Nicht jede schlechte Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich freie Meinungsäußerung, selbst wenn diese für das Unternehmen unbequem ist. Doch es gibt klare rechtliche Grenzen:

seit 2024
- Unwahre Tatsachenbehauptungen
Wird in einer Bewertung etwas behauptet, das nachweislich nicht stimmt (z. B. "Der Chef hat mich geschlagen", "Die Firma zahlt nie Gehalt"), handelt es sich um eine sogenannte Tatsachenbehauptung. Ist diese unwahr, ist sie rechtlich unzulässig und muss entfernt werden. In der Beweispflicht steht hier die Person, die die Tatsachenbehauptung geäußert hat. - Schmähkritik
Reine Beleidigungen oder herabwürdigende Aussagen ohne sachlichen Bezug (z. B. "Der Chef ist ein A****") sind keine geschützte Meinungsäußerung, sondern Schmähkritik – auch diese ist unzulässig. - Fake-Bewertungen
Wenn Personen eine Bewertung abgeben, obwohl sie nie mit dem Unternehmen in Kontakt standen, fehlt es an einer sogenannten Tatsachengrundlage. Auch solche Bewertungen können entfernt werden.
Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung
Die zentrale juristische Frage bei der Einschätzung von Bewertungen ist oft: Handelt es sich bei der Aussage um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung?
- Meinungsäußerungen sind subjektive Einschätzungen oder Werturteile – damit sind sie nicht dem Beweis zugänglich. Sie dürfen auch überspitzt oder kritisch sein, solange sie einen Bezug zur eigenen Erfahrung haben (z. B. "Ich fand den Kundenservice unfreundlich" oder "Das Preis-Leistungs-Verhältnis war für mich schlecht"). Meinungsäußerungen können nicht entfernt werden, da die Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützt ist.
- Tatsachenbehauptungen sind konkrete Aussagen über nachprüfbare Umstände (z. B. "Mitarbeitende werden unter Mindestlohn bezahlt" oder "Der Betrieb hatte keine Corona-Maßnahmen") – also können diese Aussagen bewiesen werden. Wenn diese nachweislich falsch sind, kann rechtlich dagegen vorgegangen werden.
Die Abgrenzung ist oft schwierig und ist im Zweifel von Gerichten zu bewerten.
Wie gehe ich gegen eine negative Bewertung vor?
- Bewertung dokumentieren:
Screenshots machen, URL speichern, Datum und Plattform notieren. Diese Beweise sind wichtig, falls rechtliche Schritte erforderlich sind. - Plattform kontaktieren:
Die meisten Bewertungsportale bieten Möglichkeiten, Bewertungen zu melden. Dabei sollte genau begründet werden, warum die Bewertung rechtswidrig und daher zu löschen ist. Am besten ist diese Begründung belegt mit den passenden Urteilen und Gesetzen. Hier empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Denn man hat bei der Löschung oft nur einen Versuch. Oft verlangt die Plattform von den Rezensent:innen einen Nachweis, dass wirklich ein Kontakt bestand. - Rechtlich prüfen lassen:
Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Bewertung rechtswidrig ist. Eine rechtliche Einschätzung hilft, Fehler zu vermeiden und gezielt gegen Verstöße vorzugehen. - Unterlassung und Löschung fordern:
Bei rechtswidrigen Bewertungen kann ein Anspruch auf Löschung sowie auf Unterlassung weiterer Veröffentlichungen bestehen. In manchen Fällen kann auch ein Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies geht in der Regel über eine Abmahnung und ist nur dann möglich, wenn Name und Anschrift der Rezensent:innen bekannt sind.
Wie hilft die Kanzlei advomare?
Als erfahrene Kanzlei für IT- und Medienrecht ist advomare auf den Schutz digitaler Unternehmensinteressen spezialisiert. Wir helfen schnell, effektiv und mit dem richtigen Augenmaß für Reputationsrisiken.
Unsere Leistungen im Bereich Reputationsmanagement:
- Kostenfreies telefonisches Erstgespräch: Wir prüfen, ob die Bewertung rechtlich angreifbar ist, und besprechen mit Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten und aufkommende Kosten.
- Kontaktaufnahme mit Plattformen: Wir übernehmen die Kommunikation mit Google, kununu, Trustpilot & Co. und fordern die Löschung rechtswidriger Inhalte.
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen: Wenn erforderlich, setzen wir Ihre Rechte auch mit Abmahnungen oder gerichtlichen Schritten durch.
Fazit
Negative Bewertungen im Netz müssen nicht tatenlos hingenommen werden. Unternehmen haben rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unwahre, beleidigende oder schädigende Aussagen zu wehren. Entscheidend sind eine fundierte rechtliche Einschätzung und ein systematisches Vorgehen.
advomare unterstützt Sie dabei mit juristischer Expertise, strategischer Erfahrung und klarer Kommunikation. Damit Sie sich wieder auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr gutes Geschäft. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch!
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock
Telefon: +49 381 36768101
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Mail: kanzlei@advomare.de
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