Mit negativer Google Bewertung bedroht? – Das ist zu tun!
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Drohung, Erpressung, negative, Google, BewertungDrohungen mit schlechten Google Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen!
Es kommt immer häufiger vor, dass sich Unternehmen an mich wenden, die mit negativen Google Bewertungen bedroht bzw. regelrecht erpresst werden.
Folgender Ablauf ist dafür typisch
Zunächst wird bei dem bewerteten Unternehmen eine Leistung (z. B. Kauf eines Artikels in einem Onlineshop) in Anspruch genommen. Anschließend kontaktiert der Kunde das betreffende Unternehmen und droht mit einer negativen Google Bewertung für den Fall, dass seinem Verlangen (z. B. eine Preisreduzierung) nicht nachgekommen wird.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
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Hierbei handelt es sich um eine (versuchte) Straftat. Eine derartige Drohung mit einer schlechten Google Bewertung kann eine gem. § 253 StGB strafbare Erpressung darstellen, sofern der Bewerter versucht, mittels der Drohung einen Vorteil zu verschaffen, auf den er rechtlich keinen Anspruch hat.
Daher meine dringende Empfehlung
Nicht einschüchtern lassen, sondern auf freundliche aber bestimmte Weise der betreffenden Person mitteilen, dass eine derartige Bewertung keine gute Idee ist und im Übrigen sogar strafbar ist.
Sollte der Bewerter dann trotz freundlicher Kommunikation seine Drohung mit der negativen Google Bewertung wahr machen, sollten Sie sich gegen die negative Bewertung wehren. Neben einer Strafanzeige ist insbesondere zu empfehlen, die unberechtigte negative Google Bewertung löschen zu lassen.
Werden auch Sie mit negativen Google Bewertungen bedroht? Wir können Ihnen helfen!
Wir sind bereits seit mehreren Jahren auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Betroffenen helfen können. Unsere Erfolgsquote liegt im hohen Bereich.
Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).
Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.
Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertung löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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