Musikrecht für YouTuber & Streamer

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Was darf ich verwenden?

Die Verwendung von Musik in YouTube-Videos oder Live-Streams auf Plattformen wie Twitch kann rechtliche Fallstricke bergen. Ohne die richtige Lizenz drohen Urheberrechtsverletzungen mit teils strengen Konsequenzen. Doch welche Musik darf verwendet werden, welche Pflichten bestehen, und welche Alternativen gibt es?

Urheberrecht: Warum ist es so wichtig?

Musik ist in der Regel urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass Komponist:innen, Textdichter:innen und/oder Produzent:innen das ausschließliche Recht haben, zu bestimmen, wie und wo ihre Werke genutzt werden dürfen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Rechteinhaber:innen darf Musik also nicht einfach in Videos oder Streams eingebunden werden.

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Verstoßen Creator:innen wie Youtuber:innen oder Streamer:innen gegen das Urheberrecht, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung des Videos/Streams: Plattformen wie YouTube nutzen Content-ID-Systeme, um urheberrechtlich geschützte Musik automatisch zu erkennen. Auch können Urheber:innen Videos melden. Das Video wird entweder gesperrt oder die Monetarisierung geht an den Rechteinhaber, d. h. wenn Einnahmen über das Video oder den Stream generiert werden, gehen diese nicht an die Creator:innen.
  • Abmahnungen und Schadensersatz: Rechteinhaber:innen oder Verwertungsgesellschaften wie die GEMA können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen und Schadensersatz fordern.
  • Sperrung des Kanals: Wiederholte Urheberrechtsverletzungen können zur Sperrung oder sogar Löschung des YouTube- oder Twitch-Kanals führen.

Lizenzpflichten: So darf Musik genutzt werden

Damit Musik in Streams oder Videos legal genutzt werden kann, benötigt man die entsprechende Lizenz. Diese kann auf verschiedene Weise erworben werden:

  1. Lizenz direkt bei Rechteinhaber:in kaufen: Viele Musiker:innen oder Labels bieten kostenpflichtige Lizenzen für die Nutzung ihrer Werke an.
  2. Musik aus Stock-Plattformen nutzen: Es gibt verschiedene  Anbieter, die lizenzierte Musik gegen eine monatliche oder einmalige Gebühr anbieten. Dort gibt es auch lizenzfreie Musik, die genutzt werden kann. Einige Schnittprogramme bieten außerdem die Möglichkeit, schon im Schnitt Musik lizenzieren zu lassen und für das Video zu nutzen. Hier kann man auch vorab probieren, ob diese Musik zu dem Video passt.
  3. GEMA-lizenzierte Musik verwenden: In Deutschland können bestimmte Werke über die GEMA lizenziert werden, jedoch sind die Kosten und Nutzungsbedingungen oft komplex.
 

GEMA-Gebühren und Streaming

Wer Musik spielt, die von der GEMA verwaltet wird, muss unter Umständen GEMA-Gebühren zahlen. Dies betrifft vor allem Live-Streams, da sie als "öffentliche Wiedergabe" gelten. YouTube hat zwar bereits Lizenzabkommen mit der GEMA, doch nicht jede Plattform hat solche Vereinbarungen.

Wichtig: Auch wenn man Musik legal erworben oder bei Streaming-Diensten wie Spotify abonniert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass diese in eigenen Streams genutzt werden dürfen. Plattformen wie Spotify verbieten beispielsweise explizit die öffentliche Wiedergabe.

Alternativen: Musik sicher und kostenlos nutzen

Wer keine Lizenzen kaufen möchte, kann auf alternative Musikquellen zurückgreifen:

  • GEMA-freie Musik: Viele Künstler:innen stellen Musik zur freien Nutzung bereit, oft gegen eine Namensnennung (Creative Commons Lizenzen).
  • YouTube Audio Library: YouTube bietet eine kostenlose Bibliothek mit Musik und Soundeffekten, die ohne Lizenzprobleme genutzt werden können.
  • Kostenlose Musikplattformen: Websites wie Free Music Archive oder Incompetech bieten lizenzfreie Musik für Kreative.
 

Warum rechtliche Beratung wichtig ist

Das Musikrecht ist komplex und ständig im Wandel. Viele YouTuber:innen und Streamer:innen sind sich der Risiken nicht bewusst und setzen sich ungewollt juristischen Problemen aus. Eine anwaltliche Beratung hilft, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und den eigenen Content langfristig abzusichern.

Als Kanzlei für IT- und Medienrecht können wir bei advomare Content Creator:innen im Bereich des Urheberrechts unterstützen – ob Sie selbst Nutzer:in oder von einer Urheberrechtsverletzung betroffen sind. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Fazit

Die Nutzung von Musik in Streams und Videos erfordert Sorgfalt und eine genaue Prüfung der Nutzungsrechte. Verstöße gegen das Urheberrecht können hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit der richtigen Lizenz oder GEMA-freier Musik lassen sich solche Probleme vermeiden. Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen – advomare steht Ihnen dabei kompetent zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
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