Neue Informationspflichten bei AGB und Internetseiten

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Informationspflicht, AGB, Impressum, Online-Streitschlichtung, 01.02.2017
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Neue Regelung tritt zum 01.02.2017 in Kraft

Ab dem 01.02.2017 gelten für Betreiber von Webseiten und Unternehmer, die eine Internetseite betreiben oder AGB verwenden, neue Informationspflichten gemäß §§ 36 ff Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Seitenbetreiber sollten auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung verlinken

Hiernach müssen Verbraucher darüber informiert werden, inwieweit der Betreiber oder Verwender bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hierbei empfiehlt es sich, im Impressum als Letztes auf den Link der „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung“ zu verweisen und diesen aktiv zu verklinken:

www.ec.europa.eu/consumers/odr

Unternehmer sind ebenfalls verpflichtet mitzuteilen, wenn sie nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.

AGB müssen von Betreibern überarbeitet werden

Weiter sollte in den jeweiligen Nutzungsbedingungen ein neuer Unterpunkt „Online-Streitschlichtung“ aufgenommen werden. Sollte eine Pflicht zur Teilnahme an einer entsprechenden Streitschlichtung nicht bestehen, könnte etwa wie folgt formuliert werden:

„Wir sind nicht verpflichtet aber bereit, die Online-Streitbeilegung zu verwenden“

beziehungsweise

„Wir sind weder verpflichtet noch bereit, die Online-Streitbeilegung zu verwenden.“

Auch hier sollte der entsprechende (aktive) Link eingefügt werden: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Leserkommentare
von MBGucky am 05.01.2017 18:34:13# 1
Vielen Dank für den Beitrag.

Leider funktionieren jedoch erstens beide Links nicht, da Sie statt einem Schrägstrich eine 7 geschrieben haben. Zweitens führt der korrigierte Link zu einer 404 Fehlermeldung (Seite existiert nicht)
    
von 123recht.de am 06.01.2017 09:07:45# 2
Vielen Dank für den Hinweis, der Link wurde berichtigt

Liebe Grüße

123recht.net