Neue Widerrufsbelehrung - Probleme mit alter Abmahnung?

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eBay- Händler aufgepasst - insbesondere bei bestehenden Unterlassungserklärungen aus früheren Abmahnungen droht Gefahr!
Alte Unterlassungserklärungen müssen in Anbetracht der neuen Gesetzeslage, die ab dem 11. Juni 2010 gilt, gegebenenfalls vor Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung geändert werden. Ansonsten setzen Sie sich der Gefahr aus, dass die Vertragsstrafe anfällt. Die neue Musterwiderrufsbelehrung bzw. Musterrückgabebelehrung bei Fernabsatzgeschäften gilt ab dem 11. Juni 2010.

1. Veränderungen der  neuen Muster-Widerrufsbelehrung

Martin Kämpf
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
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Antwortet: ∅ 9 Std. Stunden

Die wichtigsten Änderungen der neuen Muster-Widerrufsbelehrung sind die Folgenden:

a) Widerrufsfrist einen Monat oder zwei Wochen?

Bisher war die Widerrufsfrist für Internet- und/ oder eBay-Händler ein Monat. Gemäß der neuen Muster-Widerrufsbelehrung kann der eBay-Händler über eine auf zwei Wochen verkürzte Widerrufsfrist belehren, wenn er die Widerrufsbelehrung in Textform (Brief, FAX, E-Mail u.a.) unverzüglich nach Vertragsschluss erteilt.

b) Fristbeginn für die Widerrufsfrist

Bislang war es  für den Fristbeginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass zwei Voraussetzungen nebeneinander gegeben waren: die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers durch den eBay-Händler und der Eingang der Ware bei diesem. Die neue Muster-Widerrufsbelehrung verlangt für den Fristbeginn der Widerrufsfrist ausschließlich die Erteilung der Widerrufsbelehrung in Textform.

2. So vermeiden Sie Probleme mit Unterlassungserklärungen aus früheren Abmahnungen:

Falls Sie sich per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, über die Dauer der Widerrufsfrist von einem Monat zu belehren, sollten Sie trotz der neuen Gesetzeslage keinesfalls über verkürzte Widerrufsfrist von zwei Wochen belehren. Zuvor müssen Sie die betroffene Unterlassungserklärung bzw. die entsprechende Klausel kündigen. Tun Sie dies nicht, setzen Sie sich der Gefahr des Anfallens der Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung aus.

Auch eBay-Händler, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zum Beginn der Widerrufsfrist abgegeben haben, stehen vor einer ähnlichen Problematik. In diesem Falle verbietet sich ebenfalls die Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung, ohne rechtliche Überprüfung der alten Unterlassungserklärung. Möglicher Weise sollte auch hier die betroffene Klausel der Unterlassungserklärung gekündigt werden.

Tipp : Falls Sie bereits abgemahnt worden sind und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie unbedingt die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor Sie die neue Musterwiderrufsbelehrung verwenden.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

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