Neues Gesetz soll Internet-Abofallen entschärfen

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abofallen, Gesetz, Rechtsprechung, BITKOM
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Am Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das es Abzockern künftig möglichst schwer machen soll, unvorsichtige Surfer in Abofallen zu locken.

Abofallen boomen nach wie vor im Netz. Der Trick ist immer der gleiche: Auf vermeintlich kostenlosen Seiten werden alle möglichen Goodies für Surfer angeboten. Die Themen zu denen angeblich wertvolle Informationen und/oder Downloads auf den Servern lagern, sind weit gespannt und reichen von der Ahnungsforschung über Hausaufgabenhilfe, Witze und Unterhaltung bis zu kostenloser Software.

Um in den Genuss der versprochenen Inhalte zu kommen, muss der User in der Regel Mitglied in einer Community werden – und dabei die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen. Die enthalten dann aber  meist eine versteckte Klausel darüber, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist. Eine Variante diese Tricks besteht darin, dass der Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung am unteren Ende des Beitrittsformulars angebracht und nicht zu sehen ist, wenn man nur bis zu der „Abschicken“-Schaltfläche scrollt.

Unwissenheit ausgenutzt

Dieser Trick funktionierte vor allem, wenn die Betroffenen aus Unwissenheit widerspruchslos zahlten. Das Geld war weg. Wer sich hingegen wehrte und nicht zahlte, hatte schon vor dem neuen Gesetz gute Erfolgsaussichten, da die Gerichte in vielen Fällen die Irreführungsabsicht durchschauten und den Betroffenen Recht gaben.

Insbesondere seit einem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe, das einem Betroffenen sogar einen Ersatz seiner Anwaltskosten durch die gegen ihn klagende Inkasso-Anwältin zusprach, stehen die Chancen für Abofallen-Opfer gut. Trotzdem, so berichten Verbraucherverbände, werden ständig ahnungslose Surfer Opfer von Abofallen: Etwa 22.000 Beschwerden gehen im Monat bei ihnen ein.

Umsetzung der Rechtsprechung und EU-Richtlinie  

So gesehen setzt das neue Gesetz eine Rechtsauffassung um, die sich in der praktischen Arbeit der Gerichte entwickelt hat: Fühlt sich ein Kunde mit einem im Internet angenommenen Geschäftsangebot hintergangen, liegt die Beweislast nun auch kraft Gesetzes beim Anbieter. Außerdem verpflichtet das Gesetz die Betreiber von Seiten mit kostenpflichtigen Angeboten, mit klaren und eindeutigen Hinweisen bei den entsprechenden Schaltflächen über die Kosten zu informieren, die dem Kunden bei der Annahme des Angebots entstehen. Diese Auffassung ist seit längerer Zeit gefestigte Rechtsprechung.  Aber nicht nur die bereits gängige Rechtsprechung, sondern auch eine EU-Richtlinie wurde mit dem neuen Gesetz in deutsches Recht umgesetzt.

Obwohl die Opposition mit Ausnahme der Linken dem Gesetz zustimmte, ist sie nicht ganz zufrieden damit: Die Grünen fordern ein verbindliches Muster für einen rechtwirksamen Bestellvorgang während die SPD kritisiert, dass das Gesetz überfällig ist. Berhard Rohleder, der Geschäftsführer  des BITKOM hingegen lobte

das Gesetz und begrüßte es im Namen seines Verbandes ausdrücklich, dass „die Politik gegen Internet-Betrüger vorgeht.”      

Fazit:

Das neue Gesetz kodifiziert die bereits angewandte Rechtsprechung. Die Abofallen werden dadurch nicht verschwinden. Daher wird die Justiz künftig gefordert sein, durch die entsprechenden Urteile noch härter gegen die Betreiber der Abofallen vorzugehen.            

Leserkommentare
von InfoDieter am 15.03.2012 16:16:25# 1
Das Gesetz gegen ABO-Fallen ist insoweit zu begrüßen, dass hier definitiv klargestellt wird,dass es sich bei Abo-Fallen um eine irreführende Machenschaft ist. Solche Abo-Fallen sind nach wie vor rechtswidrig, die die Unwirksamkeit dieser Verträge zur Folge hat. Jeder Nutzer der eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte daher erst einmal seinen gesunden Menschenverstand walten lassen, indem er sich die Frage stellt, ob er eine derartige Kaufverpflichtung überhaupt eingegangen ist.
    
Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Zur Haftung für Twitter - Links