Neues Widerrufsrecht: Bloßes Zurücksenden reicht nicht aus

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Der Widerruf im Fernabsatz muss ausdrücklich erklärt werden. Rücksendekosten können auf Verbraucher abgewälzt werden.

Frage: Nach dem Kauf eines Laptops bei einem oft von mir genutzten Online Shop habe ich den Laptop nach einer Woche kommentarlos zurückgeschickt. So habe ich in der Vergangenheit auch immer einen Kauf widerrufen. Der Shop teilte mir mit, dass er den Widerruf zwar aus Kulanz akzeptiert, ich künftig aber ausdrücklich den Widerruf erklären oder bessser direkt das neue Widerrufs-Formular auf der Shop-Seite nutzen soll. Ist das rechtens?

123recht.de: Ja, seit Mitte Juni 2014 sind umfassende Änderungen des Widerrufrechts in Kraft. Danach reicht es nicht mehr aus, wenn Verbraucher die Ware kommentarlos zurückschicken, vielmehr muss der Widerruf explizit erklärt werden. Webshops müssen dazu jetzt zusätzlich eine Muster-Widerrufserklärung auf ihrer Webseite anbieten, die Verbraucher nutzen können. Der Shop hat sehr kulant gehandelt, da er Ihren Widerruf auch formlos akzeptiert hat.

Frage: Ich muss laut Shop allerdings jetzt die Rücksendekosten übernehmen. Das kannte ich vorher auch anders.

123recht.de: Auch das ist korrekt. Die Rücksendekosten können jetzt komplett auf den Verbraucher abgewälzt werden. Dazu muss der Shop nur seine AGB entsprechend angepasst haben. Achtung: Hinsendekosten sind bei einem gültigen Widerruf weiterhin durch den Verkäufer zu zahlen - es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich eine Versandart gewählt, die über einen Standardversand hinaus geht.

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