Reisebuchung im Internet ohne Preis möglich?

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Button-Lösung: Der Gesamtpreis der Reise muss bei Bestellung deutlich angezeigt werden

Frage: Ich habe online eine Reise gebucht. Das Buchungsformular war ein statisches Mailformular, bei dem man die Reise in einem Drop Down auswählt und seine Daten angibt. Es gibt keine Preisanzeige. Ist das noch legal? Reisebestätigung, Rechnung und AGB gab es nach dem Absenden per Mail.

123recht.de: Eine solche Reisebuchung ist unwirksam. Auch für Reiseveranstalter gilt, dass der Kunde direkt bei Abschluss des Vertrages über alle Modalitäten deutlich informiert wird. Dazu gehört insbesondere auch der volle Preis. Mit der neuen Button-Lösung zum Schutz von Verbrauchern vor Abo-Fallen gilt das umso mehr: Der Gesamtpreis muss direkt beim Absenden angezeigt werden. Der Button muss außerdem "kaufen" oder "kostenpflichtig buchen" oder ähnlich lauten, "bestellen" oder "absenden" ist rechtswidrig. Auch die AGB sind nach Ihrer Schilderung nicht wirksam eingebracht worden.

Von 123recht

Frage: Was bedeutet das? Die Buchung ist einen Monat her. Komme ich da wieder raus?

123recht.de: Der Reisevertrag ist nicht wirksam zustande gekommen ist. Teilen Sie den Betreibern mit, dass es keine verbindliche Buchung gab und Sie die Reise nicht antreten oder zahlen werden. Der Veranstalter hat nichts gegen Sie in der Hand. Sichern Sie aber für alle Fälle das Buchungsformular mit Screenshots und Zeugen.

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