SCHUFA-Score verbessern & Einträge löschen lassen

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Was Sie wissen müssen

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann gravierende Folgen haben: Kredite, Miet- oder Mobilfunkverträge können daran scheitern. Umso wichtiger ist es, ungerechtfertigte oder veraltete Einträge löschen zu lassen und den eigenen Score aktiv zu verbessern. Jüngste Gerichtsurteile stellen die bisherige Praxis der SCHUFA zunehmend in Frage und stärken die Rechte von Verbraucher:innen.

Warum ist ein guter SCHUFA-Score so wichtig?

Die SCHUFA ermittelt mit Hilfe gespeicherter Daten einen sogenannten Score-Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit bewerten soll. Je niedriger dieser Wert ist, desto riskanter gelten Sie für Vertragspartner. Ein schlechter Score kann dazu führen, dass Kreditanfragen abgelehnt, Verträge verweigert oder ungünstigere Konditionen angeboten werden. Deshalb ist es wichtig, über die eigenen Daten informiert zu sein und gegebenenfalls aktiv zu werden.

Martin Jedwillat
Partner
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Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
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IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Wann ist ein SCHUFA-Eintrag ungerechtfertigt?

Nicht jeder Eintrag ist automatisch rechtmäßig. Ein Eintrag kann beispielsweise dann unzulässig sein, wenn:

  • die Forderung bestritten und nicht tituliert wurde,
  • die Forderung vor Eintragung nicht mindestens zweimal angemahnt wurde,
  • die Forderung falsch übermittelt wurde oder gar nicht bestand,
  • bereits eine Löschungspflicht wegen Zeitablaufs besteht (z. B. nach drei Jahren),
  • die betroffene Person nicht ausreichend informiert wurde.

Aktuelle Urteile stärken Verbraucherrechte

Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass die Praxis der SCHUFA teils rechtswidrig ist:

  • LG Aachen (2025) & OLG Köln (2025): Auch wenn ein Eintrag zunächst rechtmäßig erfolgt ist, muss geprüft werden, ob die Speicherung überhaupt noch verhältnismäßig und notwendig ist. Das Gericht sprach dem Betroffenen Schadensersatz zu.
  • LG Bamberg (2025): Die automatisierte Berechnung des SCHUFA-Scores ohne ausreichende Transparenz und menschliche Kontrolle verstößt gegen die DSGVO. Der Kläger erhielt 1.000 Euro immateriellen Schadensersatz.

Diese Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber setzen ein deutliches Zeichen: Die SCHUFA muss ihre Prozesse überdenken und sich an geltendes Datenschutzrecht halten.

Wie läuft die Löschung eines SCHUFA-Eintrags ab?

  1. Selbstauskunft einholen: Fordern Sie über www.meineschufa.de Ihre kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. So sehen Sie, welche Einträge gespeichert sind. Dies können Sie einmal im Jahr machen.
  2. Eintrag prüfen: Ist der Eintrag veraltet, falsch oder nicht mehr erforderlich? Ein Anwalt kann Sie hier rechtssicher beraten.
  3. Löschungsantrag stellen: Beantragen Sie schriftlich die Löschung direkt bei der SCHUFA. Legen Sie ggf. Nachweise bei.
  4. Frist abwarten: Reagiert die SCHUFA nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann anwaltliche Hilfe erforderlich sein.
  5. Juristische Durchsetzung: Bei Ablehnung kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. In vielen Fällen zeigen sich die Chancen auf Erfolg deutlich verbessert.
 

Wie kann man den SCHUFA-Score verbessern?

Neben der Löschung negativer Einträge gibt es weitere Möglichkeiten, aktiv Einfluss auf den eigenen Score zu nehmen:

  • Rechnungen und Kredite immer pünktlich zahlen
  • Nicht zu viele Kreditanfragen gleichzeitig stellen
  • Kreditkarten und Girokonten auf ein Minimum begrenzen
  • Alte, nicht mehr genutzte Konten kündigen
  • Regelmäßige Datenprüfung durch Selbstauskunft

Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Ihr Zahlungsverhalten als zuverlässig eingestuft wird.

Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Die juristische Bewertung von SCHUFA-Einträgen ist komplex und unterliegt ständiger Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung. Eine rechtliche Prüfung stellt sicher:

  • dass Ihre Ansprüche korrekt eingeordnet werden,
  • dass Fristen eingehalten werden,
  • und dass Löschanträge rechtlich fundiert und erfolgreich formuliert werden.

Fazit

Ein fehlerhafter oder veralteter SCHUFA-Eintrag muss kein Dauerproblem sein. Wer seine Daten kennt, Einträge prüfen lässt und gezielt handelt, kann seinen Score verbessern und unberechtigte Einträge erfolgreich löschen lassen. Die Kanzlei advomare unterstützt Sie dabei kompetent und effizient. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch!

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
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