So wehren Sie sich gegen unfaire Google Bewertungen
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Bewertungen, Reputationsrecht, Google-Bewertungen, VerfasserIhre rechtlichen Möglichkeiten
Unfaire oder falsche Google Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Doch es gibt rechtliche Schritte, um sich dagegen zu wehren und mit denen Sie Google Bewertungen löschen lassen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen diffamierende oder unwahre Bewertungen vorzugehen und wie ein Anwalt Sie dabei unterstützen kann.
Wann kann ich eine Google Bewertung löschen lassen?
Grundsätzlich sind Bewertungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Dennoch gibt es Grenzen: Wenn in einer Bewertung falsche Tatsachen behauptet werden, die Rezension beleidigend ist oder gezielt der Rufschädigung dient, liegt eine Rechtsverletzung vor und dann kann diese Google Rezension gelöscht werden. Beispiele dafür sind:


seit 2024
- Verleumdung: Wenn wissentlich falsche Tatsachen behauptet werden, um das Unternehmen zu schädigen.
- Üble Nachrede: Wenn unwahre Aussagen verbreitet werden, ohne sicher zu wissen, ob sie stimmen oder nicht.
- Beleidigung: Abwertende oder persönlich angreifende Aussagen über den Inhaber oder Mitarbeiter.
Ein weiterer Grund, warum eine Google Bewertung gelöscht werden kann: Die Bewertung verstößt gegen die Richtlinien der Plattform. Google hat Regeln für die Nutzer:innen. Bestimmte Inhalte sind nicht erlaubt. Darunter fallen beispielsweise:
- Belästigung
- Hassrede
- Anstößige Inhalte
- Identitätsdiebstahl
- Fehlinformationen
- Falschdarstellungen
- Vulgäre Sprache
- Nicht themenbezogene Inhalte
- Werbung
- Unsinnige Inhalte
Schritte zur Löschung einer unzulässigen Bewertung
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Google Bewertung entdecken, können Sie folgende Schritte unternehmen:
Überprüfung und DokumentationBevor Sie handeln, sollten Sie die Bewertung gründlich prüfen und dokumentieren. Stellen Sie sicher, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder Beleidigung handelt. Screenshots und Kopien der Bewertung sind wichtige Beweise. Schon bei der Prüfung können Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Die Google Bewertung kann genau geprüft werden und Sie werden zu allen weiteren Schritten beraten.
Bewertung melden & Löschantrag stellenAuf Google können Sie die Bewertung direkt melden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien der Plattform verstößt (z. B. durch Hassrede oder Belästigung). Melden Sie die Bewertung über Ihr Google Unternehmensprofil mit einer klaren Begründung. Bei Rechtsverstößen hat Google ein spezifisches Löschformular. Wichtig ist bei den Anträgen, dass der Anspruch auf Löschung genau formuliert und mit den richtigen Urteilen und Gesetzen belegt werden muss. Daher sollte man hier überlegen, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.
Die Bewertung wird nicht gelöscht?Sollte die Bewertung trotz ausführlicher Begründung nicht gelöscht werden, kann die Entfernung auch gerichtlich bewirkt werden. Auch gibt es die Möglichkeit, sofern der oder die Rezensent:in mit Name und Anschrift bekannt ist, diese direkt zu kontaktieren und mit einer Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung die Löschung der Google Bewertung erreichen
Die Rolle eines Anwalts im Löschprozess
Ein Anwalt kann Ihnen bei allen Schritten des Löschprozesses zur Seite stehen.
Er kann eine detaillierte Begründung für die Löschung der Bewertung samt relevanter Urteile und Gesetze erstellen und rechtlich fundiert darlegen, warum diese Google Bewertung entfernt werden muss. Dies erhöht die Erfolgsaussichten deutlich, da Google oft strenge Anforderungen an die Beweisführung stellt.
Ist der Verfasser bekannt, kann ein Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um diesen wegen der rechtswidrigen Aussagen in der Bewertung abzumahnen. Damit kann nicht nur die Löschung der Bewertung, sondern auch die Zahlung von möglichen Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden.
Sollte Google die Löschung ablehnen, obwohl ein klarer Rechtsverstoß vorliegt, kann der Anwalt das Anliegen gerichtlich durchsetzen.
Auch wir bei advomare helfen Ihnen gerne weiter!
Wir unterstützen Sie schon bei der Dokumentation und Beweissicherung und begleiten Sie durch den gesamten Löschprozess. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Google und auch der Gegenseite.
Auch prüfen wir bereits Ihre Bewertung vorab und informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
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Telefon: +49 381 36768101
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