Soll ich schlechte Google Rezensionen kommentieren, akzeptieren oder doch lieber löschen? Wir informieren!

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Handeln Sie richtig bei schlechten Google-Rezensionen!

Haben auch sie eine schlechte Google-Rezension oder Bewertung erhalten? Dann geht es Ihnen wie vielen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Sofort stellt sich die Frage, wie man am besten auf die schlechte Google Rezension reagieren soll.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Im Prinzip stehen vor allem drei Handlungsoptionen zur Verfügung

Akzeptieren, kommentieren oder löschen (lassen)

Bereits an dieser Stelle können wir zusammenfassen, dass es keine gute Idee ist, unliebsame Google Rezensionen einfach zu akzeptieren und nichts zu unternehmen.

Schlechte Google Rezensionen schaden langfristig Ihrem guten Ruf, Ihrem Umsatz und somit Ihrem Unternehmen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich dieser nachteiligen Folgen nicht bewusst.

Die Empfehlung von Google lautet, derartige schlechte Google Rezensionen zu kommentieren und den Sachverhalt aus der eigenen Sicht zu schildern.

Hiervon raten wir dringend ab. Zum einen macht es keinen Sinn und ist auch nicht zielführend, eine schlechte Google Rezension zu kommentieren, wenn die betreffende Bewertung ungerechtfertigt ist. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass schlechte Google Rezensionen teilweise sogar gezielt eingesetzt werden, um Unternehmen zu schädigen.

Wir empfehlen lediglich in folgenden beiden Fällen, Google Rezensionen / Bewertungen zu kommentieren:

Im Falle einer positiven Google Rezension. Hier kann das Unternehmen die Gelegenheit nutzen, um sich beim Bewerter für die positive Google Bewertung bzw. Rezension zu bedanken. Hierdurch wird nämlich die Wertschätzung an den Bewerter zurückgegeben, was langfristig die Kundenbindung stützen kann.

Bei einer (leider) berechtigten schlechten Google Rezension. Dies kann durchaus passieren. Wir sind alle nur Menschen und auch hier besteht die Möglichkeit, über die Bewertung den Kontakt zum Kunden zu suchen, um Abhilfe zu schaffen und die Kundenzufriedenheit wieder herzustellen.

In allen anderen Fällen von schlechten ungerechtfertigten Rezensionen in ihrem Google Unternehmensprofil empfehlen wir, diese löschen zu lassen. Es geht immerhin um Ihren guten Ruf und eine unberechtigte Rezension hat nichts in Ihrem Google Unternehmensprofil verloren!

Sofern Sie von unberechtigten schlechten Rezensionen auf Google betroffen sind, helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Spezialgebiet gerne weiter.

Wir kennen mittlerweile alle Argumente und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote im Bereich von 90 % bei der Löschung von schlechten Google Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne, 2-Sterne und 3-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.

Kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall die schlechten Rezensionen aus Ihrem Google Unternehmensprofil (oder auch Google Maps) erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).

Haben Sie eine oder gar mehrere unberechtigte schlechte Rezensionen auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Rezensionen entfernen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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