Von Ärger zu Einsicht:

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So ändern oder löschen Sie Ihre Google-Bewertung

Schnell kann es passieren: Sie haben im Ärger eine Rezension verfasst und diese vielleicht auch härter formuliert, als Sie es in einem ruhigen Moment getan hätten.

Nach einiger Reflektion möchten Sie die Bewertung nun ändern oder gar gänzlich löschen.

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
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E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Vielleicht haben Sie sogar nach einer negativen Bewertung eine Abmahnung erhalten und müssen nun die Bewertung entfernen.

Denn auch wenn Bewertungen in Deutschland in der Regel durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, so können rechtswidrige Bewertungen angegriffen werden.

1. Wie lösche ich die eigene Bewertung?

Sowohl auf dem Desktop als auch auf mobilen Endgeräten geht das Entfernen von Bewertungen ganz einfach. Nur wenige Schritte sind zur Löschung notwendig:

Handy

  • Öffnen Sie Google Maps& klicken oben rechts auf den Profil-Button.
  • Klicken Sie auf „Mein Profil".
  • Wählen Sie die Google Bewertung aus & klicken auf das Dreipunkt-Menü.
  • Wählen Sie "Rezension löschen"aus.

Computer

  • Klicken Sie auf das Neun-Punkt-Menü.
  • Öffnen Sie Google Maps.
  • Klicken Sie oben links auf das Drei-Strich-Menü.
  • Klicken Sie auf "Meine Beiträge"& wählen die Bewertung aus.
  • Klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü.
  • Wählen Sie "Rezension löschen"aus.

2. Eigene Google Bewertung ändern?

Wie oben beschrieben, gibt es einige valide Gründe, eine bereits abgegebene Bewertung zu ändern: Man hat seine Meinung geändert, neue Kenntnisse zu einer Situation bekommen oder eine Abmahnung erhalten und will weitere Konflikte vermeiden.

An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dass Sie alles in eine Bewertung schreiben dürfen, was mit Ihren Erfahrungen zum Bewerteten übereinstimmt. Wichtig dabei ist aber, dass Ihre Inhalte nicht gegen geltendes Recht und die Google-Richtlinien verstoßen. Unwahrheiten sollten Sie auf keinen Fall in Ihre Bewertung schreiben!

Der Prozess des Bewertung-Änderns läuft fast gleich zur Löschung ab. Statt im letzten Schritt auf „Rezension löschen" zu klicken, wählen Sie „Rezension bearbeiten" aus und können dann Ihren Text bearbeiten.

3. Wichtige Fragen – einfache Antworten

Wer kann Google Bewertungen löschen?

Neben Google als Plattformbetreiber kann auch der Verfasser der Rezension diese löschen. Google selbst löscht Bewertungen meist dann, wenn diese gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen .

Als Bewertungsempfänger kann man eine schlechte Bewertung nicht einfach so entfernen, sondern muss die Löschung der Bewertung bei Google beantragen.

Außerdem können andere Nutzer die Bewertung bei Google melden und so eine Entfernung bewirken.

Mache ich mich mit Google Bewertungen strafbar?

Schlechte Bewertungen sind nicht per se strafbar, denn in Deutschland gilt Meinungsfreiheit. Nicht davon geschützt sind Rezensionen, die gegen die Plattformrichtlinien oder die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten verstoßen. Dazu gehören u. a. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Schmähkritik.

Ich bin von schlechten Bewertungen betroffen, was kann ich tun?

Wenn Sie Empfänger von einer negativen Bewertung sind, können Sie natürlich auch dagegen vorgehen, sofern mit der Bewertung gegen geltendes Recht oder Plattform-Richtlinien verstoßen wurde.

Solche Bewertungen können Sie auch über Google  melden:

  • Rufen Sie Ihr Google Unternehmensprofil auf & klicken Sie im Menü auf Rezensionen.
  • Wählen Sie die Bewertung aus & klicken Sie daneben auf das Drei-Punkt-Symbol.
  • Danach klicken Sie auf „Rezensionen melden".
  • Wählen Sie dann den Grundaus.
  • Melden Sie den Richtlinien-Verstoß, indem Sie die Beanstandung absenden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie einen Anwalt einschalten und die Bewertung löschen lassen. 

Anwaltliche Beratung zum Thema „Google Bewertung löschen lassen" Wenn Sie eine Bewertung entfernen lassen möchten, können wir Sie gerne unterstützen.

Melden Sie sich und in einer kostenfreien Ersteinschätzung beraten wir Sie über alle möglichen Optionen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
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