Was tun bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?

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Was tun bei Urheberrechtsverletzungen?

Diese Frage wird uns immer mal wieder von Mandanten gestellt, die selbst Fotos geschossen, Filme gedreht oder Texte verfasst haben.
Dieses Problem betrifft Makler und Fotografen, deren Fotos im Internet veröffentlicht wurden, Journalisten und Schriftsteller, deren Texte unter anderem Namen veröffent wurden oder Webseitenbetreiber bzw. Grafiker, deren Logos und andere graphische Einstellungen ohne Zustimmung von anderen Usern übernommen wurden.

Urheber ist nämlich jeder, der ein Werk erschafft oder der einen schöpferischen Beitrag zu einem Gesamtwerk leistet. Wichtig ist für die Urhebereigenschaft nur, dass eine persönliche geistige Schöpfung entstanden ist.
Dazu gehören: Computerprogramme, Reden, dieser Podcast, Musikstücke, Architekturentwürfe, Filme, Fotos, Zeichnungen, Pläne und vieles mehr.

Und jeder Urheber hat das Recht, sein Werk zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Kopiert also jemand anderes dieses Werk und stellt es meinetwegen ins Netz, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Daraus entstehen Schadensersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer.
Das Problem, das nur leider viele Mandanten insbesondere aus dem Fotogewerbe haben ist aber ein Beweisproblem: wie kann man beweisen, dass der Mandant das Foto zuerst geschossen oder das Musikstück zuerst komponiert hat?
Aus dieser Problematik heraus, hat sich die Medienrechtskanzlei mit einem Softwareunternehmen zusammengeschlossen und ein Programm entwickelt, das maßgeschneidert den Werken unserer Mandanten Kennziffern zuordnet. Diese Werke werden also mit einer Art digitalisiertem Wasserzeichen versehen, wodurch nachgewiesen werden kann, wem das Foto gehört und- was für den im Urheberrecht geltenden Prioritätsgrundsatz sehr wichtig ist- wann das Foto, das Musikstück, der Film veröffentlicht wurde.

Für besonders sicherheitsbewusste Mandanten bietet die Medienrechtskanzlei an, Originalausgaben der Werke für Beweiszwecke zu hinterlegen, sodass wiederum dem Prioritätsprinzip Genüge getan wäre- diese Antworten und viele mehr geben wir unseren Mandanten auf die Frage: was tun bei Urheberrechtsverletzungen?