Widerruf von Fußballtickets im Internet?

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Widerrufsrecht ist bei Freizeitgestaltung ausgeschlossen

Frage: Ich habe online Fußballtickets für das nächste Heimspiel meines Vereins gekauft. Ich kann jetzt an dem Tag doch nicht, kann ich den Kauf widerrufen?

123recht.de: Nein. Tickets für Fußballspiele sind "Dienstleistungen der Freizeitgestaltung", genauswo wie Tickets für Konzerte oder ähnliche Ereignisse. Hierfür ist das zweiwöchige Widerrufsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen. Gegebenenfalls können Sie die Tickets trotzdem zurückgeben und bekommen das Geld erstattet - je nach AGB Ihres Vereins. Ist eine Erstattung nicht vorgesehen, dann könnten Sie noch versuchen, die Karte zu verkaufen. Auch hier kommt es aber auf die AGB des Vereins an, die einen Verkauf im Internet verbieten oder den Weiterverkauf auf bestimmte Plattformen begrenzen können.

Frage: Darf ich beim Weiterverkauf weit mehr Geld verlangen als das Ticket gekosten hat? Oder ist das dann Wucher?

123recht.de: Der Weiterverkauf über Einkauspreis kann auch per AGB vom Verein verboten werden. Sie würden dann also gegen die AGB verstoßen, weitere Verbote gibt es aber nicht. Wenn ein Käufer den hohen Preis akzeptiert, kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande. Das sind die Gesetze des freien Markts, mit Wucher hat das nichts zu tun.

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