Wie wehre ich mich gegen Fake-Hotelbewertungen?

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Reputation verbessern und mehr Buchungen generieren

Wer checkt vor der Buchung einer Urlaubsreise nicht die Bewertungen auf einschlägigen Hotelwebsites, allen voran HolidayCheck. Schließlich möchte man als Gast sichergehen, dass die Unterkunft auch gut ist. 

Viele Buchungsportale bieten eine Bewertungsfunktion an, sodass man direkt buchen kann, wenn einem die Location und die dazugehörigen Bewertungen gefallen. Gerade hier kommt es oft zu Fake-Bewertungen, die einem als Hotelbetreiber schnell zum Problem werden können. So bieten sogar manche Firmen das Verfassen von Bewertungen (in beide Richtungen) als Dienstleistung an.

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Wann kann ich gegen eine Bewertung auf HolidayCheck vorgehen?

Wie bei anderen Bewertungsplattformen, z. B. Google oder kununu, sind Bewertungen durch die Meinungsfreiheit geschützt und müssen daher gegen geltendes Recht oder die Holiday Check Bewerter Guidance verstoßen, um entfernt werden zu können.

Ein Verstoß gegen geltendes Recht umfasst: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigung, Schmähkritik, illegale Inhalte, Verleumdungen oder üble Nachrede.

HolidayCheck hat in seinen Bewertungsrichtlinien strenge Vorgaben, wer eine Bewertung abgeben darf. Folgende Regeln hat das Portal für seine Nutzer:innen festgelegt: Wer eine touristische Dienstleistung in Anspruch genommen hat, darf diese auch bewerten. Allerdings muss diese Leistung auch in Anspruch genommen worden sein. Für jeden Aufenthalt kann eine Bewertung verfasst werden, dieser darf aber nicht älter als 24 Monate sein. Gibt es mehr als 2 Aufenthalte in der gleichen Location innerhalb eines Monats, so müssen diese in einer Bewertung zusammengefasst werden. Somit schließt HolidayCheck das Verfassen von Fake-Bewertungen ganz eindeutig aus.

Zudem dürfen Hotels u. a. den Gästen auch keine Geräte zur Verfügung stellen, die ausschließlich dafür dienen, Bewertungen abzugeben. Auch Hotelangestellte und deren Angehörige sind von der Bewertung ausgeschlossen.

Woran erkenne ich Fake-Bewertungen?

Insbesondere bei Hotels und Urlaubsunterkünften haben Fake-Bewertungen eine starke Hand. So gibt es im Ausland ansässige Agenturen, die Bewertungen verkaufen, und zwar auch so, dass man für einen Mitbewerber negative Bewertungen erwerben kann. Diese werden dann unter falschen Namen veröffentlicht, sodass man nicht immer nachvollziehen kann, ob die Bewertungen echt sind. Gleichzeitig können die Bewertungen auch von Verwandten verärgerter Gäste oder ehemaliger Mitarbeitenden stammen. 

Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz wird es zudem schwieriger zu erkennen, welche Bewertungen echt sind und welche eben nicht.

Dennoch gibt es einige Hinweise, die man sich als Leitfaden nehmen kann, wenn Sie Verdacht schöpfen, von Fake-Bewertungen betroffen zu sein: Schauen Sie sich das Profil der Verfasser:innen genau an. Wurden dort innerhalb kürzester Zeit viele Bewertungen veröffentlicht. Wie entwickeln sich ihre Bewertungen? Sind diese sonst immer positiv und plötzlich kommt nur schlechtes Feedback? Diese Merkmale können hinweise auf mögliche Falschbewertungen sein.

Als Gast kann man bei HolidayCheck direkt auch eine Liste ansehen. Dort werden Unterkünfte gelistet, die unter Verdacht stehen, mit unechten Bewertungen zu arbeiten.

Erst kürzlich erreichte die Plattform selbst ein Meilenstein-Urteil gegen eine Bewertungsagentur. Hier bestätigte das LG München nochmal, dass gefälschte Bewertungen illegal sind und auch nicht verkauft werden dürfen.

Wie gehe ich gegen solche Bewertungen vor?

Das Vorgehen kann nicht nur gegen Fake-Bewertungen angewendet werden, sondern auch, um  beispielsweise gegen rechtswidrige Bewertungen zu verfahren und lässt sich in seinen groben Zügen auch für andere Plattformen anwenden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, gegen solche Bewertungen vorzugehen, denn der Schaden für die eigene Reputation kann groß werden.

Wichtig ist es, an dieser Stelle die Bewertung zu dokumentieren, z. B. in Form eines Screenshots. Danach müssen Sie sich an die Plattform wenden, damit Sie die Hotelbewertung löschen lassen können. Wichtig hierfür ist, dass der Verstoß rechtlich dezidiert und mit den entsprechenden Gesetzen und Urteilen belegt dargelegt wird. Hier empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.

Wie bei anderen Plattformen auch ist HolidayCheck nach der Beanstandung in der Pflicht, die entsprechende Bewertung zu prüfen und ggf. zu löschen, wenn der Verstoß auch zutrifft.

Hat dieser Weg keinen Erfolg, können Sie Ihren Löschanspruch auch noch gerichtlich durchsetzen. Ist der oder die Verfasser.in namentlich bekannt sowie die Anschrift des/ der Verfasserin:in können auch direkt gegen den/ die Verfasser:in Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden

Hilfe vom Anwalt?

Wir übernehmen nach unserer Beauftragung folgende Aufgaben für Sie, um die HolidayCheck-Bewertung löschen zu lassen: 

  • Dokumentation & Sicherung der HolidayCheck-Bewertung
  • Beweisführung zum Nachweis der Rechtswidrigkeit 
  • Ausführliche schriftliche Begründung Ihres Löschanspruchs 
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Übernahme der Kommunikation mit HolidayCheck
  • Entgegnung oder Gegendarstellung für den Fall, dass HolidayCheck die Löschung ablehnt
  • Durchsetzung von Schadensersatz bei einem namentlich bekannten Verfasser

Beratung zu ggf. notwendigen gerichtlichen Schritten und Kosten bei verweigerter Löschung

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
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