Zahlungserinnerung /Letzte Mahnung outlets.de (IContent GmbH) muss ich zahlen?

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Die Firma IContent GmbH aus Rodgau ist seit längerem bekannt für verschiedene Premium- bzw. Abodienste unter anderem für outlets.de .

Bei dieser Seite handelt es sich um eine Internetplattform für Schnäppchen und Fabrikverkaufsangebote, der Haken an dieser Seite ist jedoch, das mit einer Anmeldung zugleich ein Betrag für einen 12-Monatszugang in Höhe von 96,00 Euro gefordert wird. Laut AGB der Seite outlets.de wird mit der Anmeldung jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen, so dass durch die  Anmeldung ein Vertrag zu einem Preis von 192,00 Euro zustande gekommen ist. Sollte der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser nochmals um 12 Monate mit den entsprechenden Kostenfolgen.

In einem Beschluss des Amtsgerichts Leipzig (Beschluss vom 13.1.2010, Az. 118 C 10105/09) führte dieses Gericht jedoch erfreulicher Weise aus, dass kein wirksamer Vertrag zustande kommt, so deswegen, da der Hinweis zu den Kosten des Angebots nicht ausreichend ist und diese dann nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Aber auch sonst muss die IContent GmbH nachweisen, dass es einen wirksamen Vertragsschluss gegeben hat und z.B. auch die Kostenpflicht einbezogen wurde.

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