eBay: Kein Abbruch bei Verdacht auf Beschädigung

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, eBay, Abbruch, Auktion, beschädigt
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Ohne Nachweis des Defekts ist ein Abbruch der Auktion nicht möglich

Auktionen bei eBay können abgebrochen werden, wenn die Kaufsache gestohlen oder beschädigt wurde. Nicht ausreichend ist laut Amtsgericht Offenbach aber, wenn der Verkäufer nur den Verdacht hat, dass der Kaufgegenstand beschädigt sein könnte.

Ein Verkäufer hatte eine Auktion mit vier Felgen und Reifen auf eBay vor Ende abgebrochen. Er berief sich darauf, dass eine Felge möglicherweise beschädigt sei. Dies hatte ihm seine Frau so mitgeteilt.

Der bis dahin Höchstbietende verklagte den Verkäufer daraufhin und bekam Recht: Der bloße Verdacht reicht für einen vorzeitigen Abbruch nicht aus. Ansonsten könnte mit dieser Begründung jeder Verkäufer jederzeit von einer Auktion zurücktreten. Kann ein Verkäufer die Beschädigung nicht konkret nachweisen, dann ist ein Abbruch der Auktion nicht möglich. Das Gericht verurteilte den Verkäufer daher zur Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz an den Höchstbietenden. (Az.: 38 C 329/13)

Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Ebay - Abbruch von Auktionen
Internetrecht, Computerrecht Ebay: Anfechtung nach Abbruch einer Auktion
Internetrecht, Computerrecht Schadensersatz bei Abbruch einer ebay-Auktion
Internetrecht, Computerrecht Ebay: Abbruch einer Auktion wegen aufgetretenem Defekt zulässig