eBay: Reparatur schließt Rücktritt aus
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Auto, Kauf, Reparatur, Rücktritt, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, ReparaturkostenKäufer hatte Gebrauchtwagen repariert und war dann vom Kauf zurückgetreten
Wer das auf eBay erstandene Auto zunächst repariert, kann Monate später nicht von dem Kauf zurücktreten. Das Oberlandesgericht Schleswig wertete ein solches Verhalten des Käufers als widersprüchlich.
Der eBay-Nutzer hatte auf der Plattform einen Gebrauchtwagen ersteigert und nach Erhalt des Fahrzeugs festgestellt, dass die Zündkerzen fehlerhaft aufgebohrt worden waren. Anstatt sich an den Verkäufer zu wenden, reparierte der Käufer den Wagen für 500 Euro selbst. Einige Monate später erklärte er dann den Rücktritt vom Kaufvertrag und wollte auch die 500 Euro Reparaturkosten ersetzt haben.
Der Verkäufer weigerte sich - laut Gericht durchaus zu recht. Wenn der Käufer den Fehler eigenmächtig behebt, anstatt von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch zu machen, dann kann er sich später nicht mehr auf den Fehler berufen. (Az. 3 U 22/12)
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