eBay: Reparatur schließt Rücktritt aus

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Auto, Kauf, Reparatur, Rücktritt, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, Reparaturkosten
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Käufer hatte Gebrauchtwagen repariert und war dann vom Kauf zurückgetreten

Wer das auf eBay erstandene Auto zunächst repariert, kann Monate später nicht von dem Kauf zurücktreten. Das Oberlandesgericht Schleswig wertete ein solches Verhalten des Käufers als widersprüchlich.

Der eBay-Nutzer hatte auf der Plattform einen Gebrauchtwagen ersteigert und nach Erhalt des Fahrzeugs festgestellt, dass die Zündkerzen fehlerhaft aufgebohrt worden waren. Anstatt sich an den Verkäufer zu wenden, reparierte der Käufer den Wagen für 500 Euro selbst. Einige Monate später erklärte er dann den Rücktritt vom Kaufvertrag und wollte auch die 500 Euro Reparaturkosten ersetzt haben.

Von 123recht

Der Verkäufer weigerte sich - laut Gericht durchaus zu recht. Wenn der Käufer den Fehler eigenmächtig behebt, anstatt von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch zu machen, dann kann er sich später nicht mehr auf den Fehler berufen. (Az. 3 U 22/12)


Unser Tipp: Haben Sie auch Probleme mit einem eBay-Kauf? Diese Anwälte helfen Ihnen zum Festpreis.

Das könnte Sie auch interessieren
Kaufrecht Gebrauchtwagenkauf: Vorbehaltlose Angabe der Kilometerlaufleistung kann Garantie begründen
Kaufrecht Autoverkauf nach Unfallschaden: Haftungsausschluss kann auch unter Privatleuten unwirksam sein
Kaufrecht Haftet Online Händler für weitere Schäden am Auto?
Internetrecht, Computerrecht BGH: Produktbeschreibung verhindert Gewährleistungsausschluss