eBay: So schnell wird es gewerblich

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OLG: Viele gleiche Produkte, Gewinnerzielung und Bewertungen können Indizien für geschäftliche Tätigkeit auf eBay sein

Der Verkauf von insgesamt 250 Akkus auf eBay ist eine gewerbliche Tätigkeit. Ein eBay-Nutzer hatte die Akkus von seinem Chef geschenkt bekommen und auf eBay in kleinen Mengen verkauft. Dabei hatte er sich jeweils auf einen Privatverkauf berufen und Gewährleistung und Widerruf ausgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Hamm hält das für rechtswidrig: Der wiederholte Verkauf derselben Ware ist gewerblich und der Verkäufer muss über Widerrufsrecht und Identität aufklären. Das Angebot in kleinen Mengen zielte darauf ab, den Gewinn zu maximieren. Alleine die 60 Bewertungen innerhalb eines Jahres sprechen nach Ansicht des Gerichts für eine geschäftliche Tätigkeit.

Von 123recht

Auch der Verkauf immer derselben neuwertigen Ware über einen längeren Zeitraum ist eine selbständige wirtschaftliche Betätigung. Der Verkäufer hatte erfolglos argumentiert, dass es um Verkäufe aus privatem Vermögen ginge. (Az 4 U 147/12)


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