nachbarschaft24.net: Drohbriefe vom Anwalt

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abofalle
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Abofalle mit Drohbriefen: Ein Anwalt aus Potsdam verschickt Mahnschreiben im Auftrag von nachbarschaft24.net. Rechtszitate und –hinweise sollen den Empfänger einschüchtern und zu einer Zahlung drängen.

Mein Rat: keinesfalls zahlen!

Daniel Hesterberg
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Die Internetseite nachbarschaft24.net versteht sich selbst als Europas größte Online-Nachbarschaft und verspricht Informationen aus der Umgebung der Mitglieder. Auf der Startseite steht zwar zu lesen, dass nach einem vierzehntägigen kostenlosen Test ein Abo über zwei Jahre für neun Euro im Monat zustande kommt. Doch in der Praxis sieht dieses ganz anders aus.

Momentan melden sich viele Geschädigte bei den Verbraucherzentralen, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam bekamen.

Um der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung auch Nachdruck zu verleihen, listet der Anwalt in dem Brief diverse Urteile und einige Rechtsgutachten auf. Damit soll eine Drohkulisse aufgebaut werden, die das Opfer zur Zahlung des Betrages treiben soll.

Hintergrund ist folgender:

Im vergangenen Jahr bereits verschickte das hinter nachbarschaft24 stehende Unternehmen trickreiche E-Mails. Es wurde behauptet, ein Nachbar habe eine wichtige Nachricht oder Einladung über das Internetportal versandt.

Dem Abruf der vermeintlichen Nachricht war aber zugleich die Registrierung auf der Internetseite nachbarschaft24.net vorgeschaltet. Wer dort seine Daten eingab, schloss damit unwissentlich den Zweijahresvertrag im Wert von 216 Euro ab. Der Betreiber der Internetseite ist eine Firma namens Netsolutions FZE mit Sitz in Dubai.

Doch bereits im vergangenen Jahr hat das Amtsgericht Berlin-Mitte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen und klargestellt, dass es keine Zahlungspflicht für die Betroffenen gibt – wie in vielen vergleichbaren Fällen auch.

Nicht nur, dass die Betroffenen getäuscht wurden, auch die Hürden für notwendige Vertragsinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind hoch und zu Gunsten der Opfer nicht zu unterschätzen, in diesem Bereich insofern sich häufig Fehlerquellen ergeben, die Anbieter der Internetseiten sich aber trotzdem von dem Gebrauch missbräuchlicher Klauseln und verschleierter Vertragsinhalte nicht abhalten lassen.

Das Internet bietet aber nicht nur solche Gefahren, sondern auch einen deutlichen Vorteil:

Es gibt viele Internetseiten und –foren, auf denen ein ausgiebiger Erfahrungsaustausch stattfindet, was Gefahrenquellen in Form verschiedener Anbieter anbetrifft.

Damit lässt sich etwaigen Abofallen wirksam vorbeugen. Ansonsten lohnt sich der Gang zum Anwalt – meistens langt schon eine Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
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