Ärger mit Kleinanzeigen: Was tun, wenn die Ware nicht geliefert wird?

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Kleinanzeigen, Verkaufsplattform, Verkäufer, Ware, Strafanzeige
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Vorsicht Betrug: So gehen Sie vor, wenn der Verkäufer nicht liefert

Kleinanzeigen-Portale wie eBay Kleinanzeigen sind sehr beliebt, um schnell und unkompliziert Waren zu kaufen und zu verkaufen. Leider häufen sich aber auch die Fälle, in denen bestellte und bezahlte Waren nicht beim Käufer ankommen. Was können Sie in so einem Fall tun?

Schritt 1: Verkäufer kontaktieren

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Verkäufer auf, am besten schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals. Schildern Sie sachlich, dass die Ware nicht angekommen ist und bitten Sie um eine Erklärung sowie um die Lieferung. Setzen Sie dem Verkäufer dafür eine angemessene Frist von z.B. einer Woche.

Schritt 2: Frist setzen und Rücktritt androhen

Reagiert der Verkäufer nicht oder weigert er sich zu liefern, verschicken Sie eine letzte Mahnung. Darin setzen Sie eine letzte Frist von wenigen Tagen und drohen für den Fall der Nichtlieferung den Rücktritt vom Kaufvertrag an.

Schritt 3: Vom Kaufvertrag zurücktreten

Lässt der Verkäufer auch die letzte Frist verstreichen, erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag, wieder am besten schriftlich über das Portal. Fordern Sie den Verkäufer auf, den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Schritt 4: Anwalt einschalten

Zahlt der Verkäufer nicht, ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann den Verkäufer in Ihrem Namen zur Rückzahlung auffordern. Lassen Sie sich dazu den Schriftverkehr mit dem Verkäufer aushändigen.

Schritt 5: Strafanzeige stellen

Haben Sie den Verdacht, dass der Verkäufer Sie vorsätzlich betrogen hat und nie vorhatte die Ware zu liefern, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Dazu benötigen Sie ebenfalls den Schriftverkehr als Beweismittel.

Schritt 6: Zivilklage einreichen Weigert sich der Verkäufer weiterhin den Kaufpreis zurückzuzahlen, bleibt Ihnen nur noch der Weg einer Zivilklage vor Gericht. Ihr Anwalt kann die Klage für Sie einreichen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Tipp: Sichern Sie sich ab!

Um sich vor Betrug zu schützen, kaufen Sie nach Möglichkeit nur bei Verkäufern mit guten Bewertungen. Holen Sie die Ware wenn möglich persönlich ab und bezahlen Sie erst bei Übergabe. Ist das nicht möglich, nutzen Sie sichere Bezahlmethoden wie PayPal. Bewahren Sie immer den kompletten Schriftverkehr mit dem Verkäufer auf.

Bei weiteren rechtlichen Fragen oder für eine Vertretung Ihrer Interessen können Sie auf Frag-einen-Anwalt.de ganz einfach Hilfe bekommen.