Akteneinsicht beim Kraftfahrt-Bundesamt für Dieselfahrer kann sich lohnen

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Volkswagen, Dieselskandal, Abgasskandal, Urteil
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

In diesem Artikel erklären wir, wie sich ein Akteneinsichtsgesuch beim Kraftfahrtbundesamt für Dieselfahrer lohnen kann. Dieselfahrer haben vor deutschen Zivilgerichten im Dieselskandal bei Klagen gegen Hersteller häufig das Problem, dass sie eine sogenannte vorsätzlich und sittenwidrige Schädigung nachweisen müssen. Der Bundesgerichtshof und zahlreiche Oberlandesgerichte machen dies an ausreichend substantiiertem Vortrag zu prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen fest. Insofern ist es günstig für Dieselfahrer, wenn entsprechend detaillierter Vortrag zu mindestens einer dieser prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen im Fahrzeug gehalten werden kann. Dabei kann eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt auf Akteneinsicht zu seinem Fahrzeug bzw. Fahrzeugtyp äußerst hilfreich sein. In zahlreichen Fällen hat das Kraftfahrtbundesamt gegenüber Gerichten und Privatpersonen detailliert Auskunft gegeben, wie die Abschalteinrichtungen funktionieren.

Anspruch auf Akteneinsicht gerichtlich bestätigt 

Dieselfahrer haben den Akteneinsichtsanspruch aufgrund des Umweltinformationsgesetzes. Dies hat z.B. das Schleswig-Holsteinische OVG mit Urteil vom 02.10.2020 4 LA 141/18 bestätigt. Dort hatte die Bundesumwelthilfe Akteneinsicht in den Schriftverkehr der Volkswagen AG und des Kraftfahrtbundesamtes bezüglich der Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugen der Motorbaureihe EA 189 EA5 gewährt. Auch der Beschluss vom 27.04.2020 – 4 LA 251/19 geht in dieselbe Richtung, dort hatte das ZDF auf Auskunft geklagt. Mehr zum Volkswagen Abgasskandal finden Sie auf unserer Website und in regelmäßigen Beiträgen hier auf 123recht.de.

Malte Brix
Partner
seit 2022
Rechtsanwalt
Über
56072 Koblenz
Tel: 02611349720
Web: https://brixlange.com/
E-Mail:
Anlegerschutz, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
Rat an Dieselfahrer: Anspruch geltend machen 

Allen Dieselfahrern, die erwägen gegen einen Hersteller auf Schadensersatz im Dieselskandal zu klagen, raten wir, das Recht auf Akteneinsicht geltend zu machen. 

BRIXLANGE mit kostenfreier und unverbindlicher Erstberatung im Dieselskandal 

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet im Dieselskandal eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir schildern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, Schadensersatz zu erzielen und nehmen uns Zeit für Ihren individuellen Fall. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

BRIXLANGE Rechtsanwälte
Bundesweit für Sie tätig!
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufrecht Carthago Abgasskandal - Landgericht Köln mit weiterem Urteil gegen Fiat
Kaufrecht Fiat Ducato Diesel Skandal - Auch Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen
Kaufrecht Landgericht Verden mit Urteil im Abgasskandal gegen Opel
Kaufrecht Sprinter - Entschädigung fordern! Rückruf NC3DABTKW2 - Jetzt handeln!