Audi A6 Abgasskandal - OLG München mit verbraucherfreundlichem Urteil im Audi Dieselskandal

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Audi, Abgasskandal, Diesel, Skandal, Rückruf
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Wenn auch Sie ein Dieselmodell von Audi gekauft haben, dürften Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserer kostenlosen Erstberatung

Gute Nachrichten für vom Audi Dieselskandal Betroffene. Das Oberlandesgericht München hat am 29.03.2022, Az. 20 U 6178/20 die Audi AG verurteilt, an den dortigen Kläger 20.459,22 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. November 2019 zu zahlen. Für alle Betroffenen im Audi Abgasskandal sind das gute Nachrichten. Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung erfahren Sie, ob auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind.

Sachverhalt vor dem OLG München

Der Kläger hatte im Dezember 2017 einen Audi A6 Avant 3.0 TDI als Gebrauchtwagen mit der Abgasnorm Euro 6 erworben. Das Fahrzeug unterlag einem Pflichtrückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Dabei wurde unter anderem eine so genannte Aufheizstrategie beanstandet, die vom Kläger nahezu ausschließlich unter Prüfbedingungen genutzt wird.

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Verurteilung durch Oberlandesgericht München der Audi AG eindeutig

Das Urteil des Oberlandesgerichts München hat es in sich. Die Urteilsbegründung beruft sich darauf, dass das Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes klar davon spricht, dass die Schaltbedingungen so eng bedatet sind, dass die so genannte Aufheizstrategie nahezu ausschließlich im NEFZ und den dort definierten Prüfbedingungen wirkt und schon kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen zur Abschaltung der Aufheizstrategie führten. Durch die Nutzung dieser Strategie sowie der Strategie B – „Alternatives Aufheizen" wird der Grenzwert auf dem Prüfstand sicher eingehalten. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter Audi Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig mit Ratgeberartikeln informieren.

Haftung nach § 826 BGB

Die Haftung nach § 826 BGB stellt eine deutliche Positionierung durch das Oberlandesgericht München dar. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil entweder rechtskräftig wird, oder auch vom Bundesgerichtshof bestätigt werden würde. Dieses obergerichtliche Urteil gibt also allen betroffenen Audi und Porsche Fahrern mit 3.0 und 4,2 Liter Motoren weitere Hoffnung auf die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Betroffene Audi- und Porsche Diesel-Fahrer sollten aufgrund möglicher Verjährungsfragen nicht zögern, ihre berechtigten Ansprüche überprüfen zu lassen.

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung im Audi Dieselskandal an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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