Audi Abgasskandal Urteil: Landgericht München II gibt Verbraucher Recht

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Audi, Abgasskandal, Diesel, Skandal, Rückruf
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Aid Audi AG ist bereits in zahllosen Landgerichts- und auch Oberlandesgerichtsverfahren zum Schadensersatz verurteilt worden. In einem aktuellen Fall ging es vor dem Landgericht München II, Urteil vom 04.05.2022, Az. 11 O 4611/21, um einen Audi SQ5 TDI mit dem Motor EA 897 und der Abgasnorm Euro 6. Für das Fahrzeug lag ein verpflichtender Rückruf vor. Die Klagepartei gewann das Verfahren und ihr wurden 38.531,78 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. 

Urteil mit deutlicher verbraucherfreundlicher Positionierung 

Das Fahrzeug weißt eine Aufwärmstrategie mit Lenkwinkelerkennung auf, so der Kläger, außerdem sei die AdBlue-Dosierung manipuliert. Das Gericht äußerte sich deutlich und ging davon aus, dass die Audi AG aufgrund der Abgasmanipulation sittenwidrig gehandelt hat. Audi habe eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, die dazu führe, dass die Abgasreinigungsfunktionen im normalen Straßenverkehr nur einen engen Anwendungsbereich habe. Auf dem Prüfstand funktioniere die Abgasreinigung jedoch ordnungsgemäß. Die Audi AG wurde wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter Audi Abgasskandal sowie hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig berichten.

Malte Brix
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