BGH entscheidet im Dieselskandal zugunsten von Audi

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Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keine Arglist beim Autohersteller Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass bei Audi arglistig getäuscht wurde. Ein Audifahrer hatte auf Schadensersatz geklagt und in den Vorinstanzen recht bekommen. Erneut hat der BGH im Dieselskandal damit zugunsten der Autohersteller und gegen den Verbraucher entschieden (BGH, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19).

Audi = VW? Nee!

Wenn aber der Motor von VW kommt und Audi ein Tochterunternehmen von VW ist, warum gilt dann für Audi nicht das gleiche wie für VW? Was für den Laien schwer zu verstehen ist, erklärt sich aus dem deutschen Recht. Sittenwidrig verhalten können sich nur handelnde Personen, nicht aber Unternehmen. Und wenn man den Ingenieuren und Managern bei VW arglistige Täuschung nachweisen kann, dann gilt das noch lange nicht für Audi.

Von Michael Hoder
Michael Hoder hat in Hannover Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Medien, Wirtschaftsethik und Marketing studiert. Er begleitet bei 123recht.de Themen, bei denen Recht auf Wirtschaft aufeinander treffen.   mehr <script type="text/javascript" src="/script/expand.js"></script>

Der Kläger musste also beweisen, dass auch die beteiligten Mitarbeiter bei Audi wussten, dass sie etwas verbotenes tun. Und das konnte er nicht.

Dieses Urteil offenbart die Schwäche des deutschen Rechts, Unternehmen für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. In einem stark arbeitsteiligen System struktureller Verantwortungslosigkeit ist es schwer bis unmöglich, diese Beweise zu führen.

Rückschlag für betroffene Verbraucher

Für die betroffenen Verbraucher bedeutet dieses Urteil zunächst einen Rückschlag. Aber auch wenn der BGH seiner Linie bislang treu bleibt, ist in der Aufarbeitung des Dieselskandals noch nicht aller Tage Abend.

Mehrere Vorinstanzen haben bei Dieselklagen zugunsten betroffener Verbraucher entschieden. Auch der Kläger in diesem Fall hat noch die Chance, die fehlenden Beweise zu erbringen. Und auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Dezember wird die deutsche Rechtsprechung nicht ewig ignorieren können. Dort wurde festgestellt, dass die derzeit verbreiteten Abschalteinrichtungen generell nicht zulässig sind.

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