Defekte Kamera auf eBay verkauft

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Käufer muss nachweisen, dass Verkäufer Schaden gekannt hat

Frage: Ich habe bei eBay meine gebrauchte Kamera unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Käufer hat mich gut bewertet und die Kamera dann von einer Fachwerkstatt prüfen lassen. Ergebnis: Kamera defekt und nicht reparabel. Von diesem Schaden wusste ich aber nichts. Muss ich die Kamera zurücknehmen?

123recht.de: Sie haben die Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn Sie in der Bescheibung der Kamera keine Eigenschaft zugesichert haben, die Sie nun durch den Schaden eben nicht mehr hat, dann ist der Verkauf wirksam. Hätten Sie den Schaden arglistig verschwiegen, dann müssten Sie den Kaufpreis zurückerstatten. Da Sie von dem Schaden aber nichts wussten, sehe ich hier keine Möglichkeiten für den Käufer.

Von 123recht

Frage: Wie geht es weiter, wenn der Käufer klagt?

123recht.de: Der Käufer müsste nachweisen, dass Sie den Defekt an der Kamera kannten. Das wird schwierig werden. Der Käufer hatte Sie bereits positiv bewertet und somit bei Erhalt der Kamera ebenfalls keinen Schaden festgestellt. Der Mangel wurde ja erst durch eine Fachwerkstatt entdeckt. Ihre Chancen werden noch besser, wenn Sie Zeugen haben, die aussagen können, dass die Kamera bis zur Versendung noch funktioniert hat.


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