Dieselskandal EA288 – Landgericht Bonn mit Urteil gegen VW - Gute Chancen für Betroffene

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Käufer von Dieselfahrzeugen mit EA288 Motor haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Das Landgericht Bonn hat Volkswagen im Dieselskandal EA 288 verurteilt, Az. 13 O 91/21. Streitgegenständlich war ein Golf VII 2.0 TDI mit dem Motor EA 288. Das Landgericht Bonn hielt fest, dass auch in diesem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.

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Abgasmanipulation technisch ausgefeilt

In dem VW Golf VII kommt eine so genannte Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Diese erkennt über die Software, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfzyklus NEFZ oder im realen Straßenverkehr befindet. Danach wird die Abgasreinigung ausgerichtet. Eine solche Fahrkurvenerkennung hatte auch der Bundesgerichtshof bereits als unzulässig anerkannt.

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Das Landgericht Bonn ging von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung aus und verurteilte VW konsequent. Dies kann als Ohrfeige für VW gewertet werden. Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung heißt, dass noch nicht einmal die Mindeststandards im Geschäftsverkehr eingehalten worden sind. Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter EA288 Dieselskandal und hier auf 123recht.de, wo wir mit regelmäßigen Blogbeiträgen die Entwicklungen beleuchten.

Kostenfreie Erstberatung zum Dieselskandal EA288

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet zum Dieselskandal EA288 eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir prüfen die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und klären Sie über Anspruchshöhe und Handlungsoptionen auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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