Erfolg im Audi Diesel Skandal – OLG Hamm mit Verurteilung

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Kläger dürfen sich weiterhin ermutigt fühlen gegen die Audi AG im Abgasskandal vorzugehen. Mit Urteil vom 08.08.2022, Az. I-8 U 77/21 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, Audi zu verurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Audi müsste den Sportback Audi A7 zurücknehmen und Schadensersatz zuzüglich Zinsen sowie Finanzierungskosten bezahlen.

Sachverhalt

Dabei ging es um einen Audi Sportback 3.0 TDI, der über die Audi Bank finanziert wurde. Das Fharzeug war mit dem Motor der Bezeichnung 897 evo ausgestattet und wurde in die Abgasnorm Euro 6 eingestuft. Es verfügt über ein SCR-System mit AdBlue-Tank. Das Fahrzeug war Teil eines amtlichen Rückrufs mit dem Code 23X6 und damit Teil des Audi-Abgasskandals. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Audi Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig berichten.

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OLG Hamm bejaht Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen durch Audi

Das OLG Hamm hat die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen durch Audi bejaht. Die Strategien A und B würden nahezu ausschließlich unter Prüfbedingungen verwendet, ohne Verwendung der Strategien wäre der Prüfstandstest nicht bestanden worden. Dies stelle eine Abgasmanipulation und Täuschung der Behörden und Öffentlichkeit dar.

Abgasskandal bei Audi noch lange nicht vorbei Dieses Urteil reiht sich in eine lange Reihe von Verurteilungen der Audi AG auf Ebene der Landgerichte und Oberlandesgerichte ein. Dabei sind insbesondere auch die 3.0 Liter Motoren betroffen. Die Erfolgsaussichten sind auch deshalb so gut, weil die Wertungen aus dem Verwaltungsrecht voll ins Zivilrecht übertragen werden können, sogenannte „Tatbestandswirkung". Die Abgasskandal Audi Klage ist damit weiterhin möglich und ratsam.

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei BRIXLANGE sind auf den Abgasskandal spezialisiert. Wir prüfen auch Ihren Fall gerne für Sie und ermitteln mit Ihnen die Betroffenheit und Erfolgsaussichten gegen Audi. Dabei nehmen wir uns Zeit, auf die Besonderheiten Ihres Falles einzugehen. Wir freuen uns auf Sie.

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