EuGH mit positivem Impuls im Dieselskandal – Deutsche Umwelthilfe klagebefugt

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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe vor dem Europäischen Gerichtshof und damit auch Erfolg für Dieselfahrer: mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 hat der Europäische Gerichtshof zwei wichtige Grundsatzentscheidungen gefällt. Einerseits hat der EuGH klargestellt, dass die deutsche Umwelthilfe klagebefugt ist. Andererseits hat der Europäische Gerichtshof ausgeurteilt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Nur in äußerst engen Grenzen kann von einer Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen ausgegangen werden. Das Urteil ist so zu lesen, dass der EuGH davon ausgeht, dass in Millionen von deutschen Dieselfahrzeugen der Marken VW, Opel, Mercedes, BMW, Volvo etc. unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut sind. Damit droht rund 5 Millionen Diesel-Fahrern die Stilllegung bzw. die Nachrüstung, z.B. über ein Software-Update. Mehr zum Thema finden Sie zum Beispiel unter Mercedes Software Update auf unserer Website.

EuGH mit klarer Ansage 

Der EuGH schreibt in erfrischender Deutlichkeit über die Unzulässigkeit des Thermofensters. Selbst wenn ein Einbau des Thermofensters notwendig gewesen wäre, dann sei laut EuGH von einer Unzulässigkeit auszugehen. Der EuGH schreibt dazu: 

Malte Brix
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„Der Gerichtshof weist jedenfalls darauf hin, dass selbst bei Vorliegen der oben beschriebenen Notwendigkeit die Abschalteinrichtung, wenn sie während des überwiegenden Teils des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktionieren sollte, unzulässig ist. Ließe man nämlich eine solche Einrichtung zu, würde dies dazu führen, dass die Ausnahme häufiger zur Anwendung käme als das Verbot, wodurch der Grundsatz der Begrenzung der Stickstoffoxid (NOx)- Emissionen unverhältnismäßig beeinträchtigt würde." 

Alle Dieselfahrer mit den Euronormen Euro 5 und Euro 6 der Baujahre 2008-2018, insbesondere der Marken VW, Audi, Porsche, Mercedes, Opel und Fiat sind dazu aufgerufen, Ihre Schadensersatzansprüche von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Hersteller überprüfen zu lassen. 

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Die Kanzlei BRIXLANGE bietet im Dieselskandal eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.  

 

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