Generalanwalt mit bahnbrechender Stellungnahme im Abgasskandal
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Mercedes, Abgasskandal, Dieselskandal, EntschädigungSchadensersatz bei unzulässiger Abschalteinrichtung im Dieselskandal möglich?
In der Sache C-100/21 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof am 02.06.2022 ein für den Dieselskandal potenziell bahnbrechendes Votum abgegeben. Der Generalanwalt Athanasios Rantos schlug dem Europäischen Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Mercedes Benz Group AG vor, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben müssen.
Durchbruch für Dieselkläger steht bevorDer Europäische Gerichtshof folgt dem Generalanwalt im weit überwiegenden Regelfall. Schließt der EuGH sich dieser Auffassung an, könnten nahezu alle Dieselfahrer, die einen Euro 5 oder Euro 6 Diesel der Marken VW, Seat, Skoda, Audi, Porsche, Daimler, Opel und Fiat fahren, wegen des fahrlässigen Einbaus von unzulässigen Abschalteinrichtungen erfolgreich gegen die Hersteller klagen. Damit steht ein Durchbruch für viele Dieselkläger bevor. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird im September 2022 mit Spannung erwartet. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter Daimler Abgasskandal und in unseren regelmäßigen Artikeln hier auf 123recht.de.


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Der Generalanwalt machte eine glasklare Aussage in diesem Verfahren. In der Pressemitteilung Nr. 95/22 des Europäischen Gerichtshofs heißt es: „In seinen Schlussanträgen von heute schlägt Generalanwalt Athanasios Rantos dem Gerichtshof vor, erstens zu antworten, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Fahrzeugs, insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben, schützt. Mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere der Hersteller dem Erwerber nämlich, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Anforderungen des Unionsrechts erfüllt.
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