LG Stuttgart mit Urteil zum Golf 7 mit dem Motortyp EA 288, Abgasnorm Euro 5

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Weiterer Erfolg für Verbraucher: mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt, Az. 20 O 131/22. Dabei ging es um einen PKW mit Motor EA 288, der im August 2014 zugelassen wurde. Das Fahrzeug hält die Grenzwerte der EG Verordnung Nr. 715/2007 an schädlichen Stickoxiden nicht ein, so das Gericht. Das Fahrzeug war bislang nicht von einem Software-Update (freiwilliger Rückruf oder Pflichtrückruf) betroffen. 

EA 288 weiter im Fokus der Gerichte 

Vor dem Hintergrund eines ursprünglich für den 30. Juni 2022 in Sachen VII ZR 412/21 beim Bundesgerichtshof anberaumten und erstmal auf unbestimmte Zeit verschobenen Gerichtstermins dürfte der EA 288 weiter im Fokus der Gerichte stehen. Mehrere tausend Verfahren sind bei deutschen Land- und Oberlandesgerichten anhängig. Der Bundesgerichtshof wird einen neuen Termin von Amts wegen bestimmen. Auch in der Sache VIa ZR 335/21 am 21. November 2022 geht es vor dem Bundesgerichtshof um einen EA 288 Fall. Dort ist ein VW Passat Alltrack 2.0 l TDI mit der Euronorm 6 anhängig. Der Bundesgerichtshof hat diesen Termin in Erwartung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof bestimmt. Allerdings dürfte der EuGH erst im Dezember 2022, ggf. auch später entscheiden, ob Hersteller im Dieselskandal auch für fahrlässig eingebaute Abschalteinrichtungen haften. Insofern dürfte sich auch der Termin in der Sache VIa ZR 335/21 erneut verschieben. Verfahren mit dem Motor EA 288 bleiben also grundsätzlich aussichtsreich. Betroffene Dieselfahrer sollten Ihre berechtigten Ansprüche also überprüfen lassen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter VW Golf Abgasskandal sowie in unseren Ratgeberartikeln hier auf 123recht.de.

Malte Brix
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