Landgericht Nürnberg-Fürth im Audi Abgasskandal mit verbraucherfreundlichem Urteil

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Audi, Abgasskandal, Diesel, Skandal, KBA
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Der Audi Abgasskandal bietet große Chancen für betroffene Käufer. Wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Mit Urteil vom 01.04.2022 hat das LG Nürnberg-Fürth im Audi Abgasskandal die Audi AG zum Schadensersatz verurteilt, Az. 16 O 6527/21. Streitgegenständlich war dabei ein Audi A6 Avant 3,0 TDI im Juli 2016. Das Fahrzeug nutzt einen 3.0 Liter-V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5.  

Kraftfahrt-Bundesamt mit verpflichtendem Rückruf auch für dieses Fahrzeug 

Auch hier hatte das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Dabei ging es auch, um die bei der Audi AG bei Dieselfahrzeugen mit 3.0 Liter häufig verwendete sogenannte schnelle Aufheizstrategie. Audi hatte zahlreiche Fahrzeuge manipuliert. 

Malte Brix
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Ist mein Audi von den Manipulationen betroffen?

Wenn Ihre Audi über einen der Motoren EA189, EA288, EA897, EA898 (Diesel) oder EA888 (Benzin) verfügt, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug vom Audi Abgasskandal betroffen ist und Ihnen eine Entschädigung zusteht. Dies betrifft A1 bis A8 und Q2 bis Q7. Wir beraten Sie gern.

Viele Oberlandesgerichte haben die Audi AG schon verurteilt

Zahlreiche Oberlandesgerichte, wie das OLG Frankfurt, Koblenz, Naumburg, München und Hamm haben die Audi AG bereits verurteilt. Mit weiteren Verurteilungen ist zu rechnen. Sollte einer dieser Fälle mal zum Bundesgerichtshof kommen, stehen auch hier die Chancen für die Verbraucher hervorragend. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Website unter Audi Diesel Skandal und in unseren Ratgeber Artikeln hier auf 123recht.de, wo wir aktuell und einfach verständlich über die aktuellen Entwicklungen berichten.

Verjährung zum Ende 2022 

Betroffene Audi-Dieselfahrer, die 2019 ein Rückrufschreiben erhalten haben, sollten die zum Ende des Jahres drohende Verjährung im Auge behalten. Eine Klage müsste spätestens zum Jahresende eingereicht werden. Insofern sind alle Betroffenen aufgerufen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. 

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung 

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet für zahlreiche Hersteller, u.a. auch für die Audi AG, VW und Porsche AG eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir prüfen Ihre Ansprüche, die Anspruchshöhe und klären die Handlungsalternativen. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage.  

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