MediaMarkt schwach

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Vor allem mit dem MediaMarktSaturn (MMS Ecommerce) Onlineshop immer wieder Probleme bei Widerruf und Gewährleistung

Wir erhalten in der Kanzlei immer noch regelmäßig Berichte von Betroffenen, die vor allem nach Bestellungen im Onlineshop des MediaMarkt-Saturn Konzerns vergeblich ihre Rechte auf Gewährleistung einfordern und nach ihrer Schilderung in jeglicher unfairen Weise hingehalten oder über ihre Rechte getäuscht wurden.

Mit Verbraucherredaktionen der TV-Sendungen Markt (WDR) und aktuell gesendet im Juli 2025 Marktcheck checkt (MDR) habe ich die Probleme ausführlich aufgearbeitet.

Stefan Musiol
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Heideweg 29f
22952 Lütjensee (Hamburg)
Tel: 041549888853
Web: https://strategie-unternehmen.de
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Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
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MediaMarkt-Saturn zeigte daraufhin aber keine Einsicht bezüglich immer wieder berichteten Ärgernissen für Bestellerinnen und Besteller bei Mängeln an den gelieferten Geräten - darunter gerade auch sehr hochpreisige Markengeräte - und nach Ausübung des Widerrufsrechts.

Geschildert werden sehr ähnliche Abläufe, die natürlich prinzipiell auch bei anderen Online-Anbietern oder Marktplätzen wie Amazon-Marketplace, Kaufland, Ebay etc. auftreten können. 

Wenn Sie betroffen sind, finden Sie deshalb hier eine möglichst übersichtlich nach Problempunkten ausgearbeitete Strategie zur Vermeidung von „Stolperfallen" und zur effizienten Durchsetzung Ihrer guten Verbraucherrechte:

Problem Verkäuferverwirrung: Problemlösung
Sie haben im Onlineshop – dort bei der Betreiberin / Verkäuferin MMS E-Commerce GmbH bestellt, erhalten aber eine Rechnung irgendeines Marktes, der die Ware daraufhin an Sie versendet. Lassen Sie sich nicht verwirren, auch nicht bei Kontaktaufnahmen durch irgendeine Filiale (fernab). Sie haben auch Anspruch auf eine Rechnung der Verkäuferin (z.B. MMS E-Commerce GmbH), bei der Sie bestellt haben.

Für Sie ist immer die Verkäuferin zuständig, von der Ihre Bestellung angenommen wird (Absender Bestellbestätigung, Impressum Onlineshop), auch wenn Sie die Ware nach Bestellung in einem Markt abholen.

Problem: Bestellung bei Drittanbietern im MMS-Shop: Problemvermeidung:
Auch MMS betreibt wie Amazon, Otto oder Kaufland einen offenen Online-Marktplatz, auf dem auch Drittanbieter ihre Angebote einstellen. Für deren Angebote haftet MMS nicht. Rechtlich zuständig ist dann nur dieser Anbieter, den Sie vor dem Kauf auf reale Erfahrungen gut überprüfen sollten. Bei MMS erreichen Sie bei Problemen in der Regel nichts. Ihnen bleibt nur ein Vorgehen gegen den Anbieter gemäß Kennung.

Problem: MMS will Sie zum „Markt in der Nähe" nach Onlinebestellung im Gewährleistungsfall schicken Problemlösung:
Der per Telefon, Email oder Chat adressierte Kundendienst des Onlineshops drängt Sie, das Gerät doch „einfacher" beim „nächsten" Markt „zur Reparatur" oder „Prüfung" abzugeben. Darauf müssen und sollten Sie sich nicht einlassen. Vor allem werden Ihnen bei der Abgabe in der Regel in unzulässiger Weise Erklärungen auf einem Formular abverlangt. Mandanten berichten von langen Laufzeiten bei Prüfung/Reparatur, zermürbender Hinhaltetaktik in der Folge und unter Ausreden unrepariert zurückgegebenen Geräten. Verlangen Sie soweit möglich besser Neulieferung im Versand, s.u.
 

Wichtig: Dokumentieren vor jeder Einsendung Sie den Ausfall / Fehler per Foto oder Video, fotografieren Sie das Gerät von allen Seiten.

Fällt das Gerät aus, muss MMS – gerichtlich bestätigt – die Gelegenheit zur Rücksendung geben, wie ganz üblich mit einem Rücksendeschein (oder theor. per Vorschusszahlung für Versandkosten).
Die Einsendeadresse ist meist irgendein anderes Unternehmen. Am Sitz der MMS E-Commerce GmbH in Ingolstadt befindet sich nur eine Verwaltung.

Problem: Problemlösung:
Auch bei Fehlern, z.B. einem Geräteausfall kurz nach dem Kauf wird Neulieferung verweigert. Sie können jederzeit ohne jeden Reparaturversuch Neulieferung verlangen, nach dem gescheiterten ersten Reparaturversuch aber auch.
 

Prüfen Sie im Onlineshop, ob das Gerät noch verfügbar ist. Wenn ja, können Sie sofort die Lieferung eines mangelfreien Ersatzes verlangen. Auf Reparaturversuche müssen Sie sich nicht einlassen.

Bei Fehlern, die innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf auftreten wird vermutet, dass bei einem Funktionsproblem oder sonstigen Mangel das Gerät schon damit an Sie ausgeliefert wurde.

Wenn Sie das Gerät gemäß Vorgabe genutzt und nicht beschädigt haben, können dann immer risikofrei Neulieferung verlangen. Dokumentieren Sie den Mangel aber unbedingt vor der Rücksendung (s.o.).

Nur können Sie nicht sofort die Rückabwicklung beim ersten Fehler verlangen.

Bei Marken-Großgeräten oder auch empfindliche, schwierig oder riskant zu versendenden Geräten wie TV / Bildschirmen kann es dennoch auch für Sie praktischer sein, wenn ein kompetenter Kundendienst des Herstellers vor Ort (aber nuir im Auftrag und auf Risiko von MMS!) repariert und im Bedarfsfall austauscht.
Bei erheblichem Transportaufwand oder eingebauten Geräten kann es sein, dass nicht ohne Weiteres Neulieferung verlangt werden kann.

Aber auch hier gilt: Dies muss MMS organisieren und Sie brauchen nichts weiter zu unterschreiben!

Problem: Ablenken / Abwälzen auf Herstellergarantie Problemlösung:
Oftdrängt der MediaMarktSaturn-Kundendienst dazu, doch einfacher den Kundendienst des Herstellers (selbst) zu kontaktieren.

Weist der Hersteller eine Garantieleistung ab, wofür eventuell auch interne Probleme oder Formalitäten der Grund sind, könnte dies Anlass werden, ohne Berechtigung auch die gesetzliche Gewährleistung mit den gleichen Ausreden zu verweigern.

Auch darauf sollten Sie sich nicht einlassen, weil Sie dann Aufwand und eventuell auch Risiken übernehmen und auf Rechte verzichten.

Denn die freiwilligen, rein vertraglichen Garantien der Hersteller stimmen nicht mit den umfangreichen Gewährleistungsansprüchen einschließlich Beweislastumkehr auf den Verkäufer bei Mängeln bis 12 Monate nach Kauf überein!


Problem: Rechtssichere Lösung:
Trotz Hinweis auf diesen Artikel oder andere Rechtsratgeber bleibt MediaMarkt nach der Mängelrüge und Forderung der Neulieferung von MMS stur. Lassen Sie sich nicht auf wochenlangen Schriftwechsel mit MMS, stundenlanges Warten bei der Hotline oder gar sinnlose Diskussionen in irgendeiner Filiale ein!
 

Das ist reine Zeitverschwendung.

  • Falls MMS nicht auf Emails mit einer Bestätigung reagiert, nehmen Sie ein Stück Papier und schreiben Sie dort – jederzeit auch gut lesbar handschriftlich – einen Brief an die MMS-Zentrale in Ingolstadt, in der Sie eine Neulieferung in einer Frist von 2 Wochen verlangen und kündigen Sie bei Verweigerung den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Beschreiben Sie das Problem mit dem Gerät und geben Sie die Bestellnummer an.
    Behalten Sie eine Kopie und versenden Sie es als Einschreiben. Anders geht es hierzulande leider (noch) nicht rechtsverbindlich.
  • Läuft die Frist ohne angemessene Reaktion (Rücksendelabel, Adresse) ab, können Sie mit einem 2. Brief den Rücktritt erklären und die Kaufpreiserstattung binnen 14 Tagen fordern.

Wenn Sie auf Aufforderung durch MMS zu einer Filiale gegangen sind, können Sie die Briefe auch dort gegen Bestätigung auf der Kopie mit Stempel oder mit Zeugenunterstützung abgeben. 

Wie geht es im Bedarfsfall dann weiter? 

Reagiert MMS erneut nicht oder verweigert mit Ausreden die Abwicklung, senden Sie uns die Dokumentation des Mangels und die Kopien Ihrer Schreiben – wir erledigen den Rest.

Alle Mandantinnen und Mandanten, die wir bisher vertreten haben, kamen in den abgeschlossenen Gerichtsverfahren auch in vollem Umfang zu ihrem Recht einschließlich voller Kostenerstattung und fallweise Schadensersatz wie Verzugszinsenerstattung obendrauf.

Problem: Problemlösung:
Gerät kommt nach 2 Reparaturversuchen unrepariert zurück oder weist andere Fehler auf und die Filiale oder MMS verlangen einen weiteren Reparaturversuch, weil die Fehler ja nicht identisch seien. Auch darauf müssen Sie sich nicht einlassen.
Nach 2 Nachbesserungsversuchen können Sie per Brief rechtssicher vom Kauf zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises fordern (s.o.).
Weiter Informationen finden Sie auch unter den beiden folgenden Links:

Markt WDR (2024)

Aktuell MDR

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Problemlösung!

Rechtsanwalt Stefan Musiol - Strategien für Unternehmer und Private
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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