Mercedes Abgasskandal – Auskunft des Kraftfahrtbundesamt hilft Klägern
Mehr zum Thema: Kaufrecht, mercedes, dieselskandalMercedes Diesel-Fahrer aufgepasst: Klagen gegen Mercedes sind weiterhin möglich und aussichtsreich. Nach Medienberichten sind z.B. am Oberlandesgericht Stuttgart immer noch rund 13.000 Klagen anhängig. Ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil wird im Dezember 2022 vom Europäischen Gerichtshof erwartet.
Kraftfahrtbundesamt mit wichtiger Auskunft
Ein Kläger hatte kürzlich beim Kraftfahrtbundesamt nachgefragt, wie die Abschalteinrichtung in seinem Mercedes Vito, Abgasnorm Euro 5, funktioniert. Daraufhin hatte das Kraftfahrtbundesamt eine ausführliche Auskunft erteilt. Die wichtigste Passage lautet: „Die von der Daimler AG in den betroffenen Fahrzeugen verbaute Strategie zum geregelten Kühlmittelthermostat schaltet unter Prüfbedingungen einen Modus, bei dem zunächst eine niedrige Kühlmitteltemperatur eingeregelt wird. Dadurch bedingt werden AGR-Raten gefahren, mit denen der NOx-Grenzwert in der Typprüfung eingehalten wird. Wird der applizierte Timer, welcher die Zeitdauer der Typprüfung umfasst, überschritten, wird eine höhere Kühlmitteltemperatur eingeregelt. Dies hat zur Folge, dass geringere AGR-Raten geschaltet werden und somit höhere NOx-Emissionen entstehen. Wenn bei einer deaktivierten Strategie zum geregelten Kühlmittelthermostat der NOx-Grenzwert in der Typprüfung nicht mehr gehalten werden kann, dann ist dies als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten.
seit 2022
Das streitgegenständliche Fahrzeug weist daher nach diesseitigem Kenntnisstand eine unzulässige Abschalteinrichtung hinsichtlich des Emissionsverhaltens auf. Es wurden daher Nebenbestimmungen zu diesem Fahrzeug angeordnet, die durch den oben angeführten Widerspruch aber noch nicht bestandskräftig sind."
Prüfstandsbezogenheit maßgebliches Kriterium
Die Prüfstandsbezogenheit einer Abschalteinrichtung ist nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs das maßgebliche Kriterium, um die Sittenwidrigkeit des Handelns des Herstellers beurteilen zu können. Hierzu hat das Kraftfahrtbundesamt klare und eindeutige Auskünfte gegeben. Eine Verurteilung nach § 826 BGB müsste damit gegen Mercedes erfolgen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Mercedes Abgasskandal und in regelmäßigen Ratgeberartikeln hier auf 123recht.de
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