Neue Gewährleistung nach Austausch?

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Fängt die Gewährleistung bei einem Austausch von vorne an?

Frage: Ich habe mir einen Laptop gekauft, bei dem die Festplatte kaputt ging. Der Händler hat die Festplatte dann gegen eine neue ausgetauscht. Jetzt ist auch diese Festplatte defekt. Die Gewährleistung für den Laptop ist mittlerweile abgelaufen. Gilt das auch für die Festplatte?

123recht.de: Die Gewährleistungsfrist für den Laptop läuft nach Austausch der Festplatte normal weiter und läuft zwei Jahre nach Kauf des Laptops aus. Für die neue Festplatte selbst gibt es aber ab Lieferung eine eigene Gewährleistung von zwei Jahren. Wenn Sie innerhalb dieser zweijährigen Frist liegen, können Sie prinzipiell Gewährleistungsrechte für die erneut defekte Festplatte geltend machen.

Von 123recht

Frage: Die neue Festplatte habe ich jetzt 8 Monate. Ich kann damit also zum Händler und wieder eine neue verlangen?

123recht.de: Ja, wenn Sie den Defekt nicht selbst zu vertreten haben, was bei Festplatten aber eher selten der Fall ist. Der Händler muss aber nicht zwingend eine neue Platte liefern, er kann z.B. auch eine Reparatur anbieten, wenn sich der Fehler damit auch beheben lässt.


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