OLG Karlsruhe mit verbraucherfreundlichem Urteil im VW Abgasskandal
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Opel, Dieselskandal, Abgasskandal, UrteilDas Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Volkswagen AG verurteilt, Urteil vom 11.10.2022, Az. 17 U 457/20. Dabei ging es um einen VW Beetle 2.0l TDI, der im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Für das Fahrzeug lag ein Pflichtrückruf wegen Abgasmanipulationen vor. Das Oberlandesgericht bejahte die Ansprüche, da es die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig getäuscht sah.
Auch weitere Fahrzeuge von VW, Mercedes, Audi, Opel und Fiat sowie weiterer Hersteller im Fokus des AbgasskandalsMit dem Motor EA 189, mit dem sich das Oberlandesgericht Karlsruhe auseinandergesetzt hatte, ging der Dieselskandal los. Danach gerieten auch der Motor EA 288, sowie die 3.0 Liter Motoren von Audi stark in den Fokus. Rückrufe erfolgten vom Kraftfahrtbundesamt auch für zahllose Fahrzeuge der Hersteller Mercedes und Opel. Seit Sommer 2020 wird auch gegen Fiat Verantwortliche ermittelt. Dabei geht es um Manipulationen am Fiat Ducato Motor, der in rund 200.000 Wohnmobilen in Deutschland verbaut ist. Jedes 3. Wohnmobil in Deutschland dürfte von Abgasmanipulationen betroffen sein. Alle betroffenen Dieselfahrer sollten Ihre berechtigten Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter EA288und hier auf 123recht.de.
seit 2022
Für Ende 2022 wird erwartet, dass der europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil im Dieselskandal sprechen wird. Dabei dürfte der EuGH klarstellen, dass eine Haftung der Hersteller selbst für Fahrlässigkeit zu bejahen ist. Klagen gegen die Autohersteller dürften dann reihenweise gewonnen werden.
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