OLG München mit verbraucherfreundlicher Entscheidung im Audi Abgasskandal
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Audi, Abgasskandal, Dieselskandal, RückrufErfolg für Kläger vor dem Oberlandesgericht München. Mit Beschluss vom 11.05.2022 wurde die Berufung der Audi AG zurückgewiesen, Az. 3 U 742/22. Zuvor hatte bereits das Landgericht Ingolstadt Schadensersatz zugesprochen.
Sachverhalt: Audi A8 mit 3.0 Liter Motor
Dabei ging es um einen Audi A8 mit 3.0 Liter Motor. Das Fahrzeug war mit einem V6 Turbodieselmotor ausgestattet. Die Audi AG hatte sich mit dem Argument, dass die Schaltpunktsteuerung des Getriebes nicht Bestandteil des Emissionskontrollsystems sei, versucht aus der Affäre zu ziehen. Allerdings lag unter dem Rückrufcode 23X6 ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für das streitgegenständliche Fahrzeug vor. Das KBA monierte, dass die Audi AG unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hatte. Die Abschalteinrichtungen der Audi AG in diesem Fahrzeug führen dazu, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand optimiert ist und im Straßenverkehr runter- bzw. abgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht München ging somit konsequent von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch die Audi AG aus und wies die Berufung der Audi AG zurück. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Audi Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig zum Thema berichten.


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Verjährung droht
Bei Audi Fällen droht sowohl die taggenau ablaufenden 10-jährige Verjährung, genauso die 3-jährige Verjährung zum Jahresende 2022. Viele Audi Rückrufschreiben sind im Jahr 2019 an die Audi-Fahrer versendet worden, sodass ggf. eine Verjährung zum Ende 2022 angenommen werden könnte.
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