Positives Urteil für Wohnmobil-Fahrer vom Landgericht Dessau-Roßlau im Wohnmobil Abgasskandal

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Mit Urteil vom 14.04.2022 hat das Landgericht Dessau-Roßlau die FCA Italy S.p.A. verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 42.964,84 EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Wohnmobils mit Fiat Motor zu leisten.

Gericht wertet den Vortrag des Klägers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig

Das Gericht stellte darauf ab, dass Fiat lediglich vorgetragen hatte, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen vorliegen würden. Damit sei nicht klar geworden, was Fiat in tatsächlicher Hinsicht bestreiten möchte. Insbesondere die sogenannte Zeitschaltuhr, die bei Fiat nach 22 Minuten zu einem Abschalten der Abgasreinigung führt, bewertete das Landgericht Dessau-Roßlau als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) N. 715/2007. Das Gericht ging auch von einem vorsätzlichen Handeln aus und davon, dass der damalige Vorstandsvorsitzende von Fiat zum Kaufzeitpunkt Kenntnis von dem massenhaften Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fiat-Motoren hatte.

Malte Brix
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