Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal mit verbraucherfreundlicher Tendenz
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Mercedes, Abgasskandal, DieselskandalAm 01.07.2022 hat der Bundesgerichtshof eine beachtliche Pressemitteilung herausgegeben. Darin reagiert der Bundesgerichtshof direkt auf das Votum des Generalanwalts in der Rechtssache C-100/21 im Mercedes Dieselskandal. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es:
„Ferner wird, sofern bis dahin eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-100/21 vorliegen wird, Gelegenheit bestehen, die sich aus einer solchen Entscheidung möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern. Auf diese Weise sollen den mit Dieselverfahren befassten erstinstanzlichen Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die von ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. Braunschweig, Beschluss vom 02. März 2022 – 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden."


seit 2022
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Daimler Dieselskandal nicht nur beachten wird, sondern dieser Entscheidung auch folgen wird. Grundsätzlich ist die Gerichtshierarchie ohnehin eindeutig geklärt. Der Europäische Gerichtshof steht oberhalb des Bundesgerichtshofs und der Bundesgerichtshof hat den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu folgen und diese umzusetzen.
Gute Nachricht für alle betroffenen Dieselfahrer
Dieselfahrer der Hersteller Mercedes, Audi, BMW, VW, Skoda, Seat, Fiat, Suzuki, Renault, KIA, Nissan, Hyundai, Citroën, Volvo, Peugeot, Mitsubishi, Subaru, Land Rover und weiteren sind aufgerufen, ihre berechtigten Ansprüche im Dieselskandal von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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