Restschadensersatz für VW-Fahrzeug mit EA 189 Motor

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Gute Nachrichten für VW-Diesel-Fahrer mit EA 189 Motor. Das Landgericht Tübingen hat die Volkswagen AG nun gemäß § 852 BGB verurteilt. Hierbei handelte es sich um einen Gebrauchtwagenkauf von einem VW-Vertragshändler, Az. 8 O 98/21.  

Sachverhalt: Verjährung kann umgangen werden 

Die Klagepartei vor dem Landgericht Tübingen hatte den VW Passat mit einem 2.0 Liter Motor im August 2012 gebraucht von einem VW-Vertragshändler gekauft. Das Fahrzeug war mit der Abgasnorm Euro 5 auf deutschen Straßen unterwegs. Im Fahrzeug hatte VW eine vom BGH als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB eingestufte Manipulationssoftware verwendet. Die Besonderheit in diesem Fall: eigentlich wäre hier von bereits eingetretener Verjährung auszugehen. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden: im Falle des Neuwagenkaufs direkt beim Händler oder Hersteller wird die Verjährung über § 852 BGB „ausgehebelt" und es kann weiter geklagt werden. So auch hier beim Gebrauchtwagenkauf, so das Landgericht Tübingen. Denn der Kauf erfolgte beim VW-Vertragshändler, insofern wird die Volkswagen AG am Kauferlös auch beteiligt gewesen sein. Insofern sind auch Gebrauchtwagenfahrer mit dem Motor EA 189 aufgerufen, wenn Sie beim VW-Vertragshändler gekauft haben, ihre Ansprüche von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter VW Dieselskandal und hier auf 123recht.de.

Malte Brix
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Die Kanzlei BRIXLANGE bietet eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung im VW-Abgasskandal an. Wir klären Sie über ihre Ansprüche und über die Anspruchshöhe auf. Wir freuen uns auf Sie.  

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