Sprinter Rückruf: NC3I6515R Erinnerungsschreiben im August 2022

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Mercedes, Abgasskandal, Dieselskandal, Entschädigung
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Sprinter Fahrer bestimmter Baureihen, mit der Abgasnorm Euro 5, die das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Software-Update noch nicht aufgespielt haben, wurden im August 2022 von einem Erinnerungsschreiben überrascht. Betroffen waren die Baujahre 2013-2018. In Deutschland waren 98745 Fahrzeuge betroffen. Auf dem Schreiben wird der Code NC3I6515R verwendet. Dabei heißt es in der Beschreibung aus dem Eintrag vom 16.09.2021: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems". 

Hintergrund: Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung 

Hintergrund des Sprinter Rückruf ist die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die vom Kraftfahrtbundesamt in insgesamt 800000 europaweit von der Mercedes-Benz Group AG verkauften Fahrzeugen als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet worden ist. Diese Zahl ist dann Teil des Pflichtrückrufs geworden. Die Ursprungsschreiben gingen im August/September 2021 an die betroffenen Fahrzeughalter raus.  

Malte Brix
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Betroffene Sprinter Fahrer können mit guten Erfolgsaussichten klagen 

Betroffene Sprinter Fahrer können Ihre Klage auf § 826 BGB, also eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG stützen. Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ist aufgrund Ihrer Initialisierungsparameter prüfstandsnah ausgestaltet. Außerdem dürfte eine erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den nächsten 6-8 Monaten eine Haftung der Hersteller nach 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz eröffnen. Dadurch dürfte sich die Anspruchsdurchsetzung weiter vereinfachen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Mercedes Dieselskandal und in den regelmäßigen Artikeln hier auf 123recht.de

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