VW-Abgasskandal – auch deutsche PKW betroffen

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Dieselgate, Abgasskandal, VW, Audi, Manipulationen
3,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
12

Ihre Rechte als Dieselgate-Opfer in Deutschland

Der Skandal um falsche Abgasmessungen wird für Volkswagen zu einem immer größeren Problem. Von den Manipulationen sind auch Fahrzeuge in Europa und Deutschland betroffen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt informierte die Öffentlichkeit:

„Es wurde uns mitgeteilt, dass auch in Europa Fahrzeuge mit 1,6 und 2,0-Liter Dieselmotoren betroffen sind von den in Rede stehenden Manipulationen".

Die Zahl der Fahrzeuge sein noch unbekannt. Dobrindt ließ offen, ob diese nun aus dem Verkehr gezogen werden müssten (Quelle www.n-tv.de).

Weltweit sollen 11 Millionen Fahrzeuge betroffen sein, VW hat bereits wegen des Skandals 6,5 Milliarden € zurückgestellt. In den USA sind schon mehr als 40 Sammelklagen in Vorbereitung.

Vermutlich auch bei deutschen Autos manipuliert

Der Auto Club Europa (Ace) rechnet damit, dass auch in Deutschland Manipulationen bei der Abgasmessung entdeckt werden.

„Das ist systematische Verbrauchertäuschung, die weit verbreitet ist und schon lange praktiziert wird", sagte Ace-Sprecher Klaus-Michael Schall gegenüber spiegel.de.

Was bedeutet das für die deutschen VW (und vielleicht auch Audi-)Kunden?

Die tatsächlichen Emissionen könnten die europäischen Abgas-Grenzwerte deutlich überschreiten - in der Medienberichterstattung ist von vielfach überhöhten Werten gegenüber dem Zulässigen die Rede.

Zwar soll mit Zwangsstilllegung nicht zu rechnen sein. Allerdings kann der Betroffene eine Nutzung des Fahrzeugs in der Umweltzone zukünftig ausscheiden, ein Verlust der „Grünen Feinstaubplakette" erscheint möglich. Die weiteren Folgen sind noch nicht absehbar.

Betroffene Kunden sollten sich über ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller informieren und ihre Rechte sichern

Gegen den Hersteller kommen Mängelgewährleistungsansprüche (Rücktritt vom Vertrag, Minderung, nach Erfüllung, §§ 433, 437 BGB) in Betracht. Denkbar wäre also unter Umständen eine Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises, eine Erstattung eines Teils des Kaufpreises oder eine Nachbesserung bzw. Nachrüstung durch den Produzenten.

„Dieselgate", wie die Presse den Abgasskandal um den Wolfsburger Automobilhersteller getauft hat, ist in der Automobilgeschichte einmalig und ohne Beispiel.

Dennoch sprechen gute Gründe dafür, dass die Rechtsprechung vorliegend einen erheblichen Mangel annehmen wird, der Mängelgewährleistungsansprüche auslösen kann.

Der BGH hatte in einem ähnlichen Fall ein Rücktrittsrecht angenommen, weil der tatsächliche Benzinverbrauch von den Herstellerangaben um 10 % vom tatsächlichen Verbrauch abwich.

„Weicht der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um mehr als 10 % von den Herstellerangaben ab, so stellt dies eine erhebliche Minderung des Fahrzeugswerts im Sinne des §§ 459 Abs. 1 S. 2 BGB dar" (BGH, Urteil vom 18.06.1997, VIII ZR 52/96.).

Vorliegend wird in der Medienberichterstattung bei einzelnen Modellen sogar um über eine 35fache Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gesprochen (vgl. etwa www.motor-talk.de).

Auch andere Ansprüche, wie Schadenersatz, sind denkbar.

Gewährleistungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung. Aus diesem Grunde sollte unbedingt noch in diesem Jahr Ansprüche verjährungsunterbrechend angemeldet werden, um einen Rechtsverlust zu vermeiden.

Gerne prüfe ich auch Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche durch.